Dienstaufsichtsbeschwerde von Domkantor Münden abgelehnt

Von der Einleitung dienstrechtlicher Maßnahmen habe die Kirchenregierung abgesehen, weil es sich um ein einmaliges Fehlverhalten gehandelt habe.

Der Braunschweiger Dom
Der Braunschweiger Dom | Foto: Robert Braumann

Wolfenbüttel/Braunschweig. Die Kirchenregierung der Landeskirche Braunschweig hat mit Blick auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde von Gerd-Peter Münden dienstrechtliche Maßnahmen gegen Dompredigerin Cornelia Götz und Landesbischof Dr. Christoph Meyns abgelehnt. Wie die Kirchenregierung erklärte, gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass in Gesprächen mit Münden das Seelsorgegeheimnis verletzt worden sei.



Allerdings sei die Kirchenregierung ebenso wie die EKD-Datenschutzbehörde zu dem Ergebnis gekommen, dass es im Kontext der Domsingschule beim Versand einer E-Mail zu einer Datenschutzverletzung gekommen sei. Von der Einleitung dienstrechtlicher Maßnahmen habe die Kirchenregierung abgesehen, weil es sich um ein einmaliges Fehlverhalten gehandelt habe. Angesichts der festgestellten Datenschutzverletzung hielt die Kirchenregierung es für angezeigt, dass die Verantwortlichen auch den Betroffenen gegenüber persönliches Fehlverhalten bei der Offenlegung personenbezogener Daten einräumen. Ein entsprechendes Schreiben habe Gerd-Peter Münden bereits erhalten.

Kritik an Leihmutterschaft bleibt


Wie Oberlandeskirchenrat Prof. Dr. Christoph Goos, Leiter der Rechtsabteilung der Landeskirche, betonte, habe die Kirchenregierung bei ihrer Entscheidung die Maßstäbe der staatlichen Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zugrunde gelegt. Er stellte außerdem klar, dass die Kirchenregierung ohne Mitwirkung von Landesbischof Dr. Christoph Meyns beraten und entschieden habe.

Entscheidend bleibe, so Goos, die Kritik der Landeskirche an der Leihmutterschaft. Diese sei mit den theologisch-ethischen Grundlagen der Kirche nicht in Einklang zu bringen. Ein Mitarbeiter, der eine Leihmutterschaft in Auftrag geben wolle, könne deshalb seinen kirchlichen Dienst nicht mehr glaubwürdig ausüben. Insbesondere dann nicht, wenn er als Domkantor öffentlichkeitswirksam für die Verkündigung des Evangeliums zuständig sei. Goos betonte, eine Leihmutterschaft berge die Gefahr, dass Mutter und Kind Mittel zum Zweck des eigenen Lebensglücks werden.


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