Eskalierende Partymeile? Rat sieht keinen Handlungsbedarf

Die Verwaltung zeigt sich dagegen gegenüber einigen Vorschlägen der CDU aufgeschlossener.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Braunschweig. Im März kam es auf der Braunschweiger Partymeile rund um die Wallstraße zu einigen Gewaltexzessen. Die Polizei reagierte mit mehr Präsenz und einem neuen Konzept. Die CDU-Fraktion im Rat forderte in einem Antrag, dass auch die Stadt mehr für die Sicherheit tun müsse. Etwa sollten Alkoholverbote, mehr Beleuchtung und eine ausgedehnte Videoüberwachung geprüft werden. Doch der Antrag wurde vom Rat am Dienstag mit große Mehrheit abgelehnt.



"Die Polizei macht einen guten Job, doch was macht die Stadt?", fragte Ratsherr Maximilian Pohler (CDU) bei der Vorstellung des Antrags. Für die CDU sei Sicherheit ein wichtiges Thema. Man müsse sich fragen, ob noch alle Ecken der Stadt sicher begehbar seien. Neben dem Einsatz von sogenannten LED-Flutlichtern, dem genannten Alkoholverbot und mehr Videoüberwachung solle auch die Ausweitung der Arbeit des Zentralen Ordnungsdienstes (ZOD) auf die Wochenenden überprüft werden.

Frust und Freude angestaut


Kritik am Antrag gab es von Ratsfrau Lisa-Marie Jalyschko (Bündnis 90 / Die Grünen). Sie konstatierte, dass die Lage im März tatsächlich angespannter gewesen sei als sonst. Durch die lange Corona-Zeit habe sich einerseits Frust, andererseits aber auch Freude aufgestaut. Beides habe sich dann entladen. Mittlerweile habe sich die Lage aber normalisiert und die Zustände seien wie vor der Pandemie. Solch starke Eingriffe in die Privatssphäre wie Videoüberwachung seien hier nicht begründbar. Zudem komme die Polizei ihrer Aufgabe nach und habe auch keinerlei Unterstützungsbedarf signalisiert.


Für "vollkommen unverhältnismäßig" hielt Ratsherr Nils Bader (SPD) den CDU-Vorschlag. Für einige der Maßnahmen müsste der Bereich zu einem Kriminalitätsschwerpunkt erklärt werden. Für viele feiernde Menschen wäre es ein großes Problem zu wissen, sich in einem "Kriminalitätsschwerpunkt" aufzuhalten, so Bader.

Welche Rolle spielt Betreiberwechsel


Seitens der Verwaltung ging man ausführlich auf den CDU-Antrag ein. In einer vorab veröffentlichen Stellungnahme heißt es, dass es an den zurückliegenden Wochenenden in der Wallstraße keine weiteren besonderen Vorkommnisse gegeben habe. Das konsequente Einschreiten der Polizei habe sich positiv ausgewirkt. Man wolle aber beobachten, ob die Ereignisse im März maßgeblich mit der Wiederbelebung der Clubszene nach der Corona-Pause im Zusammenhang standen oder ob der Betreiberwechsel bei einer Gaststätte eine wesentliche Rolle gespielt habe.

Auch eine Ausweitung der Videoüberwachung wolle man nicht ausschließen, das liege aber in der Hand der Polizei. Von dieser werde die Wallstraße seit längerer Zeit mit Unterstützung von Videotechnik überwacht. Anders als der ZOD sei diese rund um die Uhr im Dienst. Zudem verfüge nur die Polizei über die Befugnis, die übertragenen Bilder aufzuzeichnen. Die Verwaltung werde bei der Polizei anregen, eine Ausweitung der Kameraüberwachung zu prüfen.

"Keine Aufgabe des ZOD"


Eine Erhöhung der ZOD-Präsenz sei aus Sicht der Stadt nicht zielführend. Die Polizei habe hier bisher keinen Unterstützungsbedarf gesehen. Der ZOD sei weder von der Ausbildung noch von der Ausstattung her dafür konzipiert, die Polizei bei derartigen Einsätzen zu unterstützen. Zudem würde eine Präsenz zu diesen Zeiten zulasten der Erfüllung der originären Aufgaben des ZOD gehen oder eine weitere Personalaufstockung erfordern.

Eine Gefahrenabwehrverordnung nach Niedersächsischem Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes für ein Alkohol-, Glasflaschen- und Waffenverbot will die Verwaltung nicht komplett ausschließen. Diese dürfe aber nur geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zur Verhinderung abstrakter Gefahren anordnen. So setze beispielsweise ein Waffenverbot voraus, dass in erheblichem Umfang Straftaten mit Waffen begangen würden. Ein Glasflaschen- und /oder Alkoholverbot dürfe nur angeordnet werden, wenn die Gefahren konkret dadurch ausgelöst würden. Dies mache zunächst eine gründliche Auswertung der verübten Straftaten und Ordnungsstörungen durch die Polizei erforderlich. Die Stadtverwaltung sei hierzu mit der Polizei in Kontakt.

"Licht ein wesentlicher Sicherheitsaspekt"


Auch in Sachen Licht ist trotz der Ablehnung des Antrags das letzte Wort noch nicht gesprochen. "Grundsätzlich sind Licht und ausreichende Beleuchtung potenziell gefährlicher Örtlichkeiten zur Nachtzeit ein wesentlicher Sicherheitsaspekt", heißt es seitens der Verwaltung. Das Ordnungsamt prüfe gemeinsam mit der Polizei den Optimierungsbedarf, der gegebenenfalls in Abstimmung mit der Bauverwaltung umzusetzen wäre.


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