Hauptzollamt Braunschweig stellt verbotenes Feuerwerk sicher


Feuerwerk sichergestellt. Foto: Hauptzollamt Braunschweig
Feuerwerk sichergestellt. Foto: Hauptzollamt Braunschweig | Foto: Hauptzollamt Braunschweig



Braunschweig. Feuerwerk zum Jahreswechsel ist eine Tradition. Es verwundert deshalb nicht, dass gerade jetzt deutschlandweit Zöllnerinnen und Zöllner vermehrt auf Knaller, Böller und Raketen bei Einfuhrkontrollen stoßen. Nicht selten handelt es sich jedoch um gefährliches Feuerwerk ohne die erforderliche Zulassung und Prüfkennzeichnung. 
Auf dem Rastplatz Lappwald der Autobahn 2 bei Helmstedt beschlagnahmten gestern Zollbeamte aus Braunschweig 3.000 Feuerwerkskörper. 


"Wir fanden das Feuerwerk bei der Kontrolle eines 
Kleintransporters aus Osteuropa. Das fehlende CE-
oder BAM-Zulassungszeichen verriet uns schnell,
dass in Deutschland für die Böller keine Zulassung
bestand.2, erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Braunschweig. 
Gegen den Fahrer des Kleintransporters wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Grundsätzlich drohen bei der Einfuhr von illegalem Feuerwerk Geldstrafen, bei schweren Verstößen sogar bis zu drei Jahre Haft. Die beschlagnahmten Feuerwerkskörper werden vernichtet – ein kostspieliger Vorgang, da hierbei besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Diese Kosten sind zusätzlich vom Einführer des illegalen Feuerwerks zu tragen. "Die strengen Einfuhrbestimmungen für Feuerwerkskörper sind wichtig. Sie dienen dem Schutz aller, die unbeschwert - vor allem aber unverletzt in das neue Jahr feiern wollen. Beim Umgang mit illegalem Feuerwerk sind schwere Verbrennungen oder der Verlust von Gliedmaßen keinesfalls auszuschließen", so Mauritz weiter.

Hintergrundinformation:


Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssorti- ment entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Die Bundes- anstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zuge- lassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und Sicherheitsvorschriften gelten. Fehlt die Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerks- körper verboten und strafbar! Das gilt auch für Produkte, die in einem EU- Mitgliedstaat erworben wurden. Nicht ohne Grund: Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Straf- verfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und zu benutzen. Unabhängig vom gegebenenfalls zu erwartenden Strafverfahren droht möglicherweise beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und Leben.

Stichwort Feuerwerk


Die Bundeszollverwaltung ist unter anderem auch für die Überwachung von Ein- und Ausfuhrverboten zuständig. Zum Schutze der Bevölkerung obliegt ihr daher auch die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Waren in das Bundesgebiet:

  Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
  Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
  Reisefreimengen für illegale Feuerwerkskörper existieren nicht.
  Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der Klassen PI und PII) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
  Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse PII dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden. 
Wegen den von den Feuerwerkskörpern ausgehenden

Sicherheitsrisiken führt die Zollverwaltung aktuell verstärkt Kontrollen durch. Wer den Jahreswechsel straffrei und ohne Gesundheitsrisiken verbringen will, sollte nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper kaufen.


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