Braunschweig. Die Polizei Braunschweig kündigt in einer Pressemitteilung an, auch weiterhin die Einhaltung der Corona-Bestimmungen zu kontrollieren, vor allem in Hinblick auf die derzeit stark ansteigenden Infektionszahlen. Am Donnerstagabend kontrollierte die Polizei sowohl eigeninitiativ als auch aufgrund von Hinweisen mehrere Shisha-Bars und Gaststätten in der Innenstadt sowie eine Sportstätte. Dabei konnte sie einen Besucher einer Shisha-Bar verzeichnen, weil dieser erst nach Aufforderung des Personals eine Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzte. Bei einem weiteren Verstoß wurde ein Strafverfahren gegen einen Mann eingeleitet, da dieser nach Hinweis auf die Maskenpflicht und Abstandsgebote sich weiterhin weigerte einen Mundschutz aufzusetzen. Auf der Wache widersetzte er sich dann der polizeilichen Maßnahmen und verletzte einen Beamten im Gesicht.
Während die Polizeibeamten in vier Bars, einem Restaurant sowie der Sportstätte keine Verstöße feststellten, mussten sie in drei Fällen Verfahren einleiten.
In einer Shisha-Bar bewegte sich ein 23-jähriger Gast ohne eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung. Diese legte er erst nach Aufforderung durch das Personal der Bar an. Der Mann muss sich in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die geltende Corona-Verordnung verantworten.
In einer anderen Bar stellten die Polizisten fest, dass der Betreiber kein Hygienekonzept vorlegen konnte, die zu führende Gästeliste unvollständig war und die Shisha-Pfeifen nur unzureichend gereinigt wurden. Hinzu kam der Verdacht eines Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz und die Abgabenordnung, sodass nicht nur weitere Verfahren eingeleitet, sondern die Tabakdosen auch sichergestellt wurden.
Gegen 18:44 Uhr beobachtete eine weitere Streifenbesatzung an der Straßenbahnhaltestelle am Bohlweg eine Personengruppe. Die Polizeibeamten wiesen die sechs Personen auf die unbedingte Einhaltung der Abstandsregeln zur Minimierung einer Infektion hin. Ein Mann aus der Gruppe fiel hierbei auf, weil er im Gegensatz zu seinen Begleitern keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Der Aufforderung, eine entsprechende Maske anzulegen, kam der 26-jährige Mann jedoch nicht nach.
Im Rahmen der Personalienfeststellung in der Polizeidienststelle leistete der Mann Widerstand und verletzte einen Beamten im Gesicht. Gegen den 26-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung und ein Strafverfahren wegen Widerstands eingeleitet.
Die Polizei wird an Orten, an denen sich regelmäßig Personen ansammeln und zusammenkommen, gezielt Präsenz zeigen und anlassbezogen Kontrollen durchführen.
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