Messerattacke nach Drogendeal: Prozess wegen versuchten Mordes beginnt heute

Die jungen Käufer hatten den Dealer nach der Drogenübergabe mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt.

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Braunschweig. Vor der Großen Strafkammer am Landgericht Braunschweig wird ab dem heutigen Dienstag der Prozess gegen drei junge Männer und eine Frau zwischen 17 und 20 Jahren wird versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung und Betrug geführt. Sie sollen nach einem Drogenkauf den Dealer mit einem Messer angegriffen haben.


Dem 19-jährigen Heranwachsenden und den beiden jugendlichen Angeklagten im Alter von 17 Jahren wird unter anderem versuchter Mord sowie eine räuberische Erpressung und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Der weitere 20-jährige Angeklagte ist wegen Beihilfe zu der gemeinschaftlich begangenen schweren räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt.

So hätten der 19-jährige Angeklagte und die beiden 17-Jährigen laut Gericht verabredet, von einer Kontaktperson, die Drogen verkauft, mittels Täuschung und Gewaltanwendung 60 Gramm Betäubungsmittel zu erhalten ohne dafür zu bezahlen. Es sei geplant gewesen, die Kontaktperson anzurufen und zur Übergabe des Marihuanas einen Treffpunkt zu vereinbaren. Beim Treffen und nach Übergabe des Marihuanas habe keine Kaufpreiszahlung erfolgen sollen. Anschließend sei vorgesehen gewesen, mit einem zuvor organisierten Fluchtfahrzeug schnellstmöglich flüchten zu können. Für den Fall, dass die Kontaktperson sich wehren würde, habe der 19-jährige ein Messer bei sich getragen, um dieses im Notfall zwecks Erhalt der Beute zu benutzen. Nach diesem Tatmuster seien die drei Angeklagten bereits zuvor in mindestens zwei Fällen vorgegangen.

Zur Umsetzung des Tatplanes sei es am 28. April 2020 gekommen. Der eine 17-jährige Angeklagte habe mit dem Kontaktmann ein Treffen zur Drogenübergabe gegen 21 Uhr an einem Discountermarkt in Braunschweig verabredet. Der 20-jährige Angeklagte, der gegen Zahlung von 50 Euro als Fahrer des Fluchtfahrzeuges engagiert worden sei, habe die anderen drei Angeklagten abgeholt und zu viert seien die Angeklagten zu dem Parkplatz am Treffpunkt bei dem Discountermarkt gefahren. Der 19-jährige und der 17-jährige Angeklagte hätten jeweils ein Messer bei sich getragen. Davon habe der 20-jährige Angeklagte nichts gewusst.

Nachdem der Kontaktmann mit dem Marihuana aufgetaucht sei, habe der 19- jährige Angeklagte sich mit dem Kontaktmann zurückgezogen und ihm Bargeld gezeigt, um seine Zahlungswilligkeit vorzuspiegeln. Daraufhin habe der Kontaktmann dem 19-jährigen Angeklagten 47,49 Gramm Marihuana übergeben. Nachdem die Kontaktperson gemerkt habe, dass eine Kaufpreiszahlung nicht beabsichtigt gewesen sei, habe er gegenüber dem 19-jährigen Angeklagten deutlich gemacht, dass er auf den Kaufpreis nicht verzichten werde und ihn festgehalten.

Dealer lebensgefährlich verletzt


Anschließend habe der 19-jährige Angeklagte der Kontaktperson Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und die Kontaktperson habe nach dem 19- jährigen Angeklagten geschlagen. Sodann habe sich zwischen dem 19-jährigen und der Kontaktperson eine körperliche Auseinandersetzung entwickelt, wobei die Kontaktperson mehrere Male ins Gesicht geschlagen worden sei. Ferner habe der 17-jährige Angeklagte der Kontaktperson mit dem Klappmesser mehrere Schnittwunden im Gesicht zugefügt. Im Laufe der weiteren Auseinandersetzung zwischen dem 19-jährigen Angeklagten und der Kontaktperson habe der 19-Jährige sein Messer gezogen und damit auf den Oberkörper des Geschädigten mehrfach eingestochen. Die Stichverletzungen hätten zu einer Knochenabsplitterung an der vierten Rippe und zu lebensgefährlichen Verletzungen bei der Kontaktperson geführt. Als der Geschädigte im Verlauf der Auseinandersetzung den 19-jährigen Angeklagten losgelassen habe, sei dieser mit den anderen im Fluchtfahrzeug weggefahren. Der 20-jährige Angeklagte habe die übrigen Angeklagten nach Hause gefahren. Die drei Angeklagten hätten das erbeutete Marihuana unter sich aufgeteilt. Der 19-jährige Angeklagte habe seinen Marihuana-Anteil in verkaufsfertigen Einheiten zu 0,8 Gramm Marihuana zwecks gewinnbringenden Weiterverkaufs verpackt.

Am 29. April 2020 sei bei einer Wohnungsdurchsuchung des 19-jährigen Angeklagten eine weitere Menge Marihuana (48,35 Gramm) in verkaufsfertigen Einheiten zum gewinnbringenden Weiterverkauf gefunden worden.


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