Braunschweig. Die Stadt Braunschweig digitalisiert ihre Verwaltungsabläufe weiter und bietet ab sofort die elektronische Wohnsitzanmeldung an. Nach einer erfolgreichen Testphase ist der neue Onlinedienst im Serviceportal der Stadt rund um die Uhr freigeschaltet. Bürgerinnen und Bürger können bei einem Umzug innerhalb Braunschweigs oder beim Zuzug aus einer anderen Stadt den Wechsel des Hauptwohnsitzes nun komplett digital abwickeln, wie die Verwaltung in einer Pressemitteilung berichtet.
Wer den digitalen Dienst nutzt, benötigt für die An- und Ummeldung keinen persönlichen Termin mehr im Bürgerservice. "Unser Ziel ist eine moderne, barrierefreie und zeitsparende Verwaltung", erklärt Stadtrat Dr. Tobias Pollmann. "Mit der digitalen Wohnsitzanmeldung gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt. Bürgerinnen und Bürger sparen sich den Weg ins Amt und wertvolle Zeit. Gleichzeitig entlastet der Onlinedienst unseren Bürgerservice spürbar, sodass unumgängliche Termine vor Ort noch schneller vergeben werden können."
So funktioniert es
Für die digitale Anmeldung der Haupt- oder alleinigen Wohnung ist kein Erscheinen im Amt mehr nötig, da die Identifikation vollständig online erfolgt. Nutzerinnen und Nutzer benötigen hierfür lediglich einen deutschen Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Mithilfe der kostenlosen "AusweisApp" und einem NFC-fähigen Smartphone lässt sich die Identität in wenigen Sekunden sicher und datengeschützt nachweisen. Nach Prüfung der Daten durch die Meldebehörde erhalten die Bürgerinnen und Bürger per Mail eine digitale Meldebestätigung sowie Informationen, wie die Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises aktualisiert werden.
Es gibt Ausnahmen
Der für den physischen Ausweis erforderliche Adressaufkleber wird den Bürgerinnen und Bürgern im Anschluss automatisch per Post zugestellt und kann selbst aufgeklebt werden. Ehepartner und minderjährige Kinder mit gemeinsamer Anschrift können gemeinsam angemeldet werden. Inhaberinnen und Inhaber von elektronischen Aufenthaltstiteln sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger ohne eID-Karte können diesen Service aktuell noch nicht nutzen.
