Braunschweig. Am heutigen Mittwoch fällte das Amtsgericht das Urteil gegen einen Braunschweiger, der im Februar einen Schüler der Neuen Oberschule schwer verletzt hatte. So gab es am Ende eine Strafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Sowohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten die gefordert. Von der Nebenklage war eine Strafe ohne Bewährung gefordert worden. Der Angeklagte war zuvor von einer Sachverständigen als voll schuldfähig bezeichnet worden, allerdings liege einedissoziale Persönlichkeitsstörung vor. Deshalb könne sich der Mann schlecht in die Gesellschaft integrieren, so die Braunschweiger Zeitung in einem Bericht. Sowohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten die gefordert. Von der Nebenklage war eine Strafe ohne Bewährung gefordert worden. Der Angeklagte war zuvor von einer Sachverständigen als voll schuldfähig bezeichnet worden, allerdings liege einedissoziale Persönlichkeitsstörung vor. Deshalb könne sich der Mann schlecht in die Gesellschaft integrieren, so die Braunschweiger Zeitung in einem Bericht. Der NDR berichtet unterdessen, dass die Richterin das Geständnis strafmildernd gewirkt habe. Sie sehe als Auslöser der Prügelei nicht die ideologische Gesinnung von Pierre B., sondern eine Persönlichkeitsstörung. Diese sei auch durch eine schwere Kindheit mit eigenen Gewalterfahrungen bedingt.
Was wurde dem Angeklagten vorgeworfen? Bereits Anfang Februar war der Angeklagte mit Mitgliedern der Organisation die Falken aneinander geraten, nachdem er zusammen mit einem Freund Aufkleber mit rechten Parolen an die Außenwand des Büros der linksgerichteten Organisation geklebt hatte. Nachdem ein Mitglied der Falken die beiden Männer mit dem Smartphone gefilmt hatte, lief der Angeklagte auf den Mann zu und versuchte ihm das Gerät zu entwenden, um – nach eigener Aussage – das Video zu löschen. Dabei setzte der 24-Jährige Schläge und Tritte ein, so dass das Opfer unter anderem eine Schädel-, Nacken- und Thoraxprellung erlitt. Da es zu dem Vorfall ein Video einer Überwachungskamera gibt, gab es am Tathergang nicht viel zu spekulieren.
Schwere Verletzungen
Anders sah es bei dem Vorfall an den Neuen Oberschule Ende Februar aus. Der Angeklagte räumte zwar ein, die schweren Verletzungen zum Nachteil eines 20-jährigen Schülers verursacht zu haben, behauptet aber, zuvor beleidigt und bespuckt worden zu sein. Die Zeugen aus Reihen der Schüler konnten den Vorgang des Spuckens aber nicht bestätigen. Der Bodybuilder und Kampfsportler versetzte dem Schüler einen harten Schlag und einen gezielten Tritt gegen den Kopf. Ein doppelter Kieferbruch, an denen das Opfer heute noch leidet, war die Folge. Auch ein anderer Schüler, der die Auseinandersetzung beenden wollte, erlitt einen Schlag gegen den Kopf, der eine Gehirnerschütterung zur Folge hatte. Weiterhin wird dem 24-Jährigen zur Last gelegt, Mitte Juni nach einer Ingewahrsamnahme – die wie die Richterin einräumte möglicherweise unbegründet war – im Streifenwagen die Beamten beleidigt und zu verletzen versucht zu haben. Einen weiteren Vorfall gab es dann am 7. Juli im Rahmen des Public Viewings des EM-Finales. Hier kam es nach dem Spiel zu Auseinandersetzungen mit anderen Besuchern, die erneut zu einer Gewalttat des 24-Jährigen führten. Er trat einen Mann in den Bauch und versetzte ihm, nachdem dieser zu Boden gegangen war, weitere Tritte. Gegenüber der verständigten Polizei soll der Angeklagte beleidigend geworden sein und den Hitlergruß gezeigt haben. Der Angeklagte hatte die Taten eingeräumt, allerdings angegeben, sich aufgrund von Alkoholkonsum nicht an Details erinnern zu können.
Pfefferspray vor der Verhandlung
Vor der Verhandlung kam es zu einem Polizeieinsatz. Polizeisprecher Joachim Grande berichtete, dass Personen, die man der Linken Szene zuordne, vor dem Gerichtsgebäude auf drei Personen aus dem Rechten Spektrum losgegangen seien. Diese seien als Zeugen geladen gewesen. Es sei zu einem Gerangel gekommen, das dann ausgeartet sei. Um die Gruppen zu trennen hätten Einsatzkräfte der Polizei Pfefferspray gegen eine Person aus der Linken Szene eingesetzt.
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