Braunschweig. Mit 7,60 Euro, den Mieter pro Quadratmeter Wohnraum zahlen müssen, könnte die Mietpreisbremse für Braunschweig bald kommen. Nachdem die Landesregierung den lokalen Wohnungsmarkt als "angespannt" eingestuft hat, kommen nun Diskussionen um eine Mietpreisbremse ins Rollen.
Basis für die Einschätzung der Landesregierung ist einer Analyse der NBank, die besagt, dass die Wiedervermietungs- beziehungsweise Angebotsmieten in Braunschweig 2014 mit 7,60 Euro pro Quadratemter um mehr als zehn Prozent über dem Landesdurchschnitt (6,20 Euro pro Quadratmeter) gelegen haben. Noch deutlicher wird es, wenn man sich anschaut, wie die Mieten nach oben schnellen, sobald ein Mieter ausgezogen ist. Im Durchschnitt müssen neue Mieter 2,10 Euro mehr pro Quadratemeter zahlen, als Mieter, die alte Mietverträge haben. Ob der Rat der Stadt Braunschweig nun Einwände gegen das Vorhaben der Landesregierung erheben wird, soll am 2. Februar entschieden werden. Vorab hier die Stimmen einiger Fraktionen:
Die Linke, Udo Sommerfeld
"Die Analyse der N-Bank unterstreicht noch einmal was wir schon lange wissen: Nämlich, dass Braunschweig einen sehr angespannten Wohnungsmarkt hat. Insbesondere die Untersuchung der Angebotsmiete, die in Braunschweig rund 23 Prozent über den entsprechenden Durchschnittswert in Niedersachsen liegt, zeigt deutlich, dass es immer weniger bezahlbaren Wohnraum gibt. Um zur Lösung des Problems beizutragen, muss die kommunale Politik massive Änderungen vornehmen. So darf nicht mehr auf private Investoren gesetzt werden, sondern die Stadt muss mit einer umfangreichen Bodenvorratspolitik und mit Hilfe der städtischen Grundstücks- und Wohnungsgesellschaften selber preiswerten Wohnraum schaffen. Der Tausch der Belegungsrechte im neuen Wohngebiet nördlicher Ring muss unbedingt vermieden und dort mindestens 20 Prozent sozialer Wohnraum geschaffen werden. Die geplante Anhebung der Grundsteuer verteuert das Wohnen zusätzlich und ist zu unterlassen. Auch eine Mietpreisbremse ist hilfreich und sollte unbedingt eingeführt werden",
Grüne, Holger Herlitschke
"Wir begrüßen die sinnvolle Initiative unserer Landesregierung zur Einführung der 'Mietpreisbremse' und anderer mietrechtlicher Instrumente. Damit wird der angespannten Wohnungsmarktlage in vielen niedersächsischen Kommunen endlich Rechnung getragen. Auch in Braunschweig gibt es - wegen der falschen Politik der früheren Ratsmehrheit – derzeit zu wenig Wohnraum, insbesondere im preisgünstigen Segment. Daher ist es gut und richtig, wenn unsere Stadt die (zeitlich zunächst auf 5 Jahre befristete) mieterfreundliche Verordnung des Landes mitträgt und unterstützt. Außerdem plädieren wir dafür, das - vor allem auf unseren Druck hin entstandene - Wohnraumversorgungskonzept nicht nur schnellstmöglich umzusetzen, sondern auch regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf auszuweiten.“
CDU, Reinhard Manlik
„Die Verwaltungsvorlage ist erst Mittwoch veröffentlicht worden, die Mitglieder der CDU-Ratsfraktion werden sich deshalb in der Fraktionssitzung am Montag intensiv mit der Analyse der NBank und den daraus resultierenden Konsequenzen für Braunschweig befassen. Grundsätzlich bleibt aber festzuhalten, dass uns die Frage nach der richtigen Wohnungsmarktpolitik für Braunschweig bereits in der Vergangenheit sehr beschäftigt und die CDU besonders in den letzten Monaten mehrere Initiativen gestartet hat. Neben einer verstärkten Ausweisung von Einfamilienhausgebieten stand dabei besonders der Bereich des so genannten ‚bezahlbaren Wohnraums‘ in unserem Fokus. Wir haben dabei immer die Auffassung vertreten, dass die Stadt für jeden den passenden Wohnraum vorhalten muss, ob das nun das Einfamilienhaus mit Garten, das Reihenhaus oder die Eigentums- bzw. Mietwohnung ist.
Sollte sich die Mietpreisbremse, so wie sie im Bund von der Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD beschlossen wurde, als geeignetes Mittel erweisen, um zukünftig die Braunschweigerinnen und Braunschweiger vor Wuchermieten zu schützen, dann werden wir aus großer Überzeugung zustimmen.“
SPD, Nicole Palm
"Alle der N-Bank-Studie zugrundeliegenden Parameter dokumentieren die angespannte Lage auf dem Braunschweiger Wohnungsmarkt. Besonders auffällig ist die Entwicklung der Mieten bei Wieder- oder Neuvermietungen, deren Anstieg 27 % über dem Durchschnittswert der Bestandsmieten in Braunschweig liegt. Der durchschnittliche Preis für Neuvermietungen liegt in Braunschweig bei 7,60 €, die durchschnittliche Bestandsmiete bei 5,70 €. Es ist daher folgerichtig, dass die Verwaltung dem Rat die Einführung der Mietpreisbremse für Braunschweig vorschlägt. Sie stellt aus unserer Sicht ein geeignetes Instrument dar, um Wohnungssuchende vor überhöhten Mietsteigerungen zu schützen. Wichtigstes Instrument hierbei ist die Senkung der Kappungsgrenze von bisher 20 % auf dann 15 % Mieterhöhung innerhalb von 3 Jahren. In Kombination mit dem vom Land auf den Weg gebrachten Wohnbauförderprogramm zur Errichtung preisgünstigen Wohnraums und der Neuregelung zur Zahlung der Maklercourtage durch den Beauftragenden haben wir nun effektive Instrumente an der Hand, um das Wohnen auch zukünftig für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bezahlbar zu gestalten."
BIBS, Dr. Dr. Wolfgang Büchs
„Nach der NBank-Analyse erfüllt Braunschweig alle 4 Kardinalkriterien für die Einführung der Mietpreisbremse und gehört zu den Städten mit einer schon heute und auch zukünftig stark angespannten Wohnungsmarktlage. Grundsätzlich ist eine Mietpreisbremse zu begrüßen, da sie unter anderem einer Gentrifizierung in bestimmten Gebieten entgegenwirken kann. Voraussetzung dafür ist allerdings ein fortlaufend aktualisierter, qualifizierter Mietpreisspiegel für die verschiedenen Wohnlagen der Stadt. Positiv ist ebenfalls, dass mit Einführung einer Mietpreisbremse Maßnahmen dargelegt werden müssen, wie der Wohnungsnotstand im betroffenen Gebiet beseitigt werden soll und weitere Instrumente des Mieterschutzes - wie verringerte Kappungsgrenze (Erhöhung der Bestandsmieten um maximal 15 Prozent in 3 Jahren) sowie Kündigungssperrfristverordnung (Eigenbedarfskündigung erst nach bis zu 10 Jahren nach Erwerb) - mit der Mietpreisbremse gekoppelt betrachtet werden können. Leider ist die Mietpreisbremse in der vorliegenden Form noch relativ leicht zu unterlaufen: Sie gilt nicht für Neubauten und ebenso nicht für bestimmte Modernisierungen. Wie einige Fälle jüngst in der Stadt Braunschweig zeigen, können zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften weiterhin ganze Objekte entmieten und dann nach einer „Modernisierung“ hohe Mieten weit über der Kappungsgrenze der Bestandsmieten verlangen. Um solche „Ausweichhandlungen“ zu unterbinden bedarf es deswegen weiterer Nachbesserungen des Mieterschutzes.“
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