Quartier St. Leonhard: Überprüfung durch Denkmalbehörbe


BiBS äußert sich zum Quartier St. Leonhard. Foto: BiBS
BiBS äußert sich zum Quartier St. Leonhard. Foto: BiBS

Braunschweig. Die Redaktion von RegionalHeute.de erreichte eine Stellungnahme der BiBS. Diese veröffentlichen wir ungekürzt und unkommentiert.




Die BIBS-Fraktion hat für die Ratssitzung am 6.12.2016 beantragt, dass die Planungen zum Neubauprojekt „Quartier St. Leonhard“ so angepasst werden, dass zumindest der denkmalgeschützte südliche Marstall (Bezeichnung „Pferdestall“ in beigefügter Karte) erhalten bleibt. Dies ist ein Resultat Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 23.11.2016, in dem die BIBS-Fraktion den Sachstand zum sozialen Großprojekt der Borek-Immobilen GmbH erfragt hat. Auf Hinweise der BIBS-Fraktion hat nun das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur in seiner Funktion als oberste Denkmalschutzbehörde mitgeteilt, das Projekt fachaufsichtlich zu überprüfen.
Das denkmalgeschützte Gebäudeensemble des ehemaligen Klosterhofs beherbergte zwischen 1889 und 1934 das Herzogliche Landgestüt. Nur im südlichen Marstall, der jetzt abgerissen werden soll, sind die damaligen Pferdeboxen noch komplett und original erhalten (s. Fotos in der Anlage).
„Fazit der gestrigen Sitzung: die Mehrheitsfraktionen wollen ihre Entscheidungskompetenz nicht wahrnehmen“, erklärt BIBS-Fraktionsvorsitzender Dr. Dr. Wolfgang Büchs. „Unserem Antrag, dass städtebauliche Verträge den Gremien als kompletter Vertragstext zur Abstimmung vorgelegt werden, hat bedauerlicherweise keine Mehrheit gefunden. Auch ist die Argumentation der Verwaltung nicht nachvollziehbar, dass man Bauprojekte dadurch nur verzögern würde. Mittels Umlaufverfahren könnten über die Verträge innerhalb weniger Stunden abgestimmt werden“, so der BIBS-Ratsherr weiter.
In ihrer Antwort auf die BIBS-Anfrage zum Sachstand St. Leonhard teilte die Verwaltung nun mit, dass der städtebauliche Vertrag bereits unterzeichnet sei. Die Politik zeigte mit ihrem Abstimmungsverhalten nun, dass man das Resultat gar nicht zu Gesicht bekommen will. Dabei sind städtebauliche Verträge mit die wichtigste Planungsgrundlage, da sie auch die Finanzierung der Projekte regeln. „Dem Investor entgegenkommende ‚Sonderregelungen‘ werden hiermit Tür und Tor geöffnet“, bilanziert Wolfgang Büchs. Im vorliegenden Fall war dem Investor vertraglich in Aussicht gestellt worden, dass ihm von der Unteren Denkmalschutzbehörde (das ist die Stadt) die Genehmigung zum Abriss der denkmalgeschützten Ensemblebestandteile (südlicher Marstall, Ruine der Reithalle) erhält, obwohl sich das Landesamt für Denkmalpflege (als Obere Denkmalschutzbehörde) klar dagegen ausspricht.
Weiter teilte die Verwaltung mit, dass eine Baugenehmigung für das Quartier St. Leonhard noch nicht erteilt sei. Es sei bisher auch noch kein Bauantrag gestellt worden. Hier merken wir an: „Eine Genehmigung zum Abriss der denkmalgeschützten Gebäude soll ebenfalls erst mit der Baugenehmigung erfolgen. Da dies noch nicht geschehen ist, beantragen wir nun, dass den Anregungen des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege gefolgt und zumindest der südlicher Marstall erhalten bleibt und in das soziale ‚Leuchtturmprojekt‘ der Stadt eingefügt wird. Dies ist mit leichten Änderungen in der Planung durchaus möglich. Dass die hier entstehenden Neubauten Einrichtungen für die Betreuung/Pflege sozial benachteiligter Gruppen enthalten sollen, ist zu begrüßen. Dies sollte jedoch nicht gegen Denkmalschutz ausgespielt werden. Hier hoffe ich noch auf Einsicht der anderen Fraktionen.“, ergänzte Büchs. Der BIBS-Antrag wird in der Ratssitzung am 6.12. behandelt.
Ganz nebenbei wundern wir uns, dass auf dem Gelände schon fast alle Bäume gefällt und Bestände geschützter Pflanzen wie z.B. des Aufrechten Glaskrautes (Plantaria officinalis L. – RL Niedersachsen A.2 Stark gefährdet) vernichtet wurden, obwohl noch kein Bauantrag vorliegt.
Im Übrigen bleiben wir bei unserer Auffassung, dass § 34 BauGb (vereinfachtes Verfahren – ohne Bürgerbeteiligung, Umweltbericht und Ausgleichsmaßnahmen) hier nicht zur Anwendung kommen darf und folglich auf ein Bebauungsplanverfahren mit Bürgerbeteiligung nicht verzichtet werden darf, da es auf der Hand liegt, dass sich das geplante Vorhaben mit bis zu 6-stöckigen Gebäuden NICHT in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nachhaltig beeinträchtigt wird. Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes hierzu sind sehr eindeutig (Auszug s.u.*): Die Kriterien für das „Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung“ richten sich nach den tatsächlich vorhandenen Gebäuden und ihre Zuordnung zu einander (hierzu zählt auch das denkmalgeschützten Gebäudeensemble) und nicht nach zukünftig geplanten Bauten (wie z.B. ein ggf. ebenfalls 6-stöckiges Hotel auf der gegenüberliegenden Parkpalette der Stadthalle).
„Gerade der Oberbürgermeister hat sich zum Ziel gesetzt Bürger an der Gestaltung der Stadt zu beteiligen: Umfassende Beteiligungsprojekte wie „Denk Deine Stadt“ wurden initiiert und gehen jetzt in die zweite Runde - und jetzt soll die Beteiligung und Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger außen vor bleiben, ausgerechnet in einem denkmalgeschützten Areal, in dem sich die ältesten noch erhaltenen Gebäude (Ursprung 13. Jh.) Braunschweigs befinden? Dies können und wollen wir nicht akzeptieren – wenn dies Schule macht, erzeugen wir Politikverdrossenheit und gute Ansätze wie „Denk Deine Stadt“ laufen Gefahr als Alibiveranstaltung und sinnlose Spielerei abqualifiziert zu werden.“, so Büchs abschließend.




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