Braunschweig. Mit überzeugender Mehrheit hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am heutigen Dienstag eine Kostenaufhebung bei ÖPNV-Tickets für Braunschweiger Schüler abgelehnt, einer deutlichen Preisreduzierung gleichzeitig allerdings zugestimmt. Der Preis könnte so um bis zu 35 Euro gesenkt werden.
Das Thema „Kostenlose Schülertickets" ist eins mit einer langen Geschichte in der Löwenstadt, insbesondere in der Braunschweiger Kommunalpolitik. Bereits 2011 kam die Forderung erstmals auf den Tisch, damals im Jugendhilfeausschuss. 2013 wurdedann eine entsprechende Arbeitsgruppe gegründet, die sich seit dem im intensiven Austausch mit dem Statdschülerrat befand. „Ein großes Lob an den Stadtschülerrat, die für Teillösungen immer offen waren", lobte SPD-Ratsherr Christoph Bratmann die langwierigen Gespräche. Die Fraktionen waren sich daher alle einig: Heute will man den ersten Schritt in Richtung kostengünstigere Tickets machen. Doch in welchem Umfang und zu welchen Konditionen, darüber galt es noch zu diskutieren. So beantragtenSPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linken ein rund 15 bis 20 Euro teures Ticket, das regional im Abo als Jahres- oder Monatskarten angeboten wird. Dieses soll nach zwei Jahren in Absprache mit der Verkehrs GmbH nochmals evaluiert werden. Die AfD beantragte zwar eine komplette Kostenbefreiung, gab sich allerdings auch mit einer Vergünstigung zufrieden, ebenso wie die BIBS.
CDU wünscht sich Kompensation
Zwar sprach sichauch die CDU für eine Preissenkung aus, in einem Änderungsantrag forderte sie allerdings die Stadt dazu auf, eine mögliche Kompensation für die entstehenden Kosten zu ermitteln. „Wir unterstützen grundsätzlich natürlich die kostengünstigeren Tickets", betonte Anke Kaphammel (CDU). Aber: „Es muss die Möglichkeit geben, dass die Verwaltung Vorschläge machen darf, wo Einsparungen zu treffen sind", ergänzte die Ratsfrau. Denn das ohnehin vorhandene Defizit im Haushalt solle nicht noch größer werden, mahnt sie. „Es sollen ja nicht nur die Schüler entlastet werden", so Kaphammel, sondern „es dürfen nicht die Bürger bestraft werden, die diese Tickets nicht benötigen". Wo konkret eingespart werden soll,ließ die CDU offen und erklärte in ihrem Antrag, dass die Verwaltung, vor allem auch in Absprache mit der Verkehrs GmbH, eine Lösung finden soll.
Keine Unterstützung vom Land?
Eine Forderung, die auf wenig Unterstützung im Rat traf. „Die CDUmöchte, dass die Verkehrs GmbH einspart. Sie versuchen hier mal wieder Verantwortung zu delegieren, ohne sich selbst zu positionieren", wie Helge Böttcher (Bündnis 90/Die Grünen) betont. CDU-Fraktionsvorsitzender Thorsten Köster stellte daraufhin klar, dass die Verwaltung auch mit der Verkehrs GmbH sprechen sollte, allerdings in erster Linie selbst entscheide. Wichtig sei es, dass die Kosten auch dauerhaft tragbar seien. Auf die finanzielle Unterstützung vom Land, wie es im Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke geschrieben steht, könne man sich indes nicht verlassen. Zu kostenintensiv seien die derzeitigen Investitionen infolge der Aufhebung der Kita-Gebühren, betontChristoph Bratmann. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten, günstigeren ÖPNV-Tickets, werde also erst sehr viel später erfolgen.
Regionale Umsetzung bevorzugt
„Wenn es einfach wäre, hätten wir schon längst eine Lösung gehabt", fasste SPD-Ratsherr Frank Flake die vorangegangenen Diskussion zusammen. „Ein wichtiges Signal nach draußen, dass wir auch zu einer Lösung kommen, wenn zu Ende diskutiert wird", erklärt Flake. Und dieses Signal setzten die Ratsmitglieder mit ihrer abschließenden Abstimmung. Ohne Gegenstimmen wurde die Preissenkung der ÖPNV-Tickets letztlich beschlossen. Eine Entscheidung mit der offenbar jeder leben kann. Das Ticket soll zum Schuljahr 2019/2020 eingeführt werden, eine regionale Umsetzung sei gewünscht. Für den Fall, dass sich im Laufe des Frühjahrs 2019 jedoch abzeichnet, dass eine regionale Lösung nicht zustande kommt, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage für die Einführung eines kostengünstigen Schülertickets vorzulegen, das zunächst ausschließlich im Stadtgebiet Braunschweig gilt.
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