So lief die Unfall-Nacht: Die letzten Minuten des Autodiebes

von Nick Wenkel


Vom gestohlenen Auto blieb nur noch ein Trümmerhaufen. Foto: Alexander Panknin
Vom gestohlenen Auto blieb nur noch ein Trümmerhaufen. Foto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin/©OpenStreetMap-Mitwirkende (CC-BY-SA)

Braunschweig. Mittwochnacht kam es auf der Berliner Straße zu einem tödlichen Verkehrsunfall. Nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei verlor ein 50-jähriger Autodieb die Kontrolle über seinen Wagen und raste ungebremst in den Tod. Wie die Polizei gegenüber regionalHeute.de betont, konnten Beamte den Unfallhergang jedoch nicht beobachten.


Wie der Polizeisprecher Stefan Weinmeister gegenüber regionalHeute.de erklärte, sollte gegen 3 Uhr auf der A2 der Fahrer, ein 50-jähriger Pole, eines Audi A6 kontrolliert werden. Polizeibeamte wollten ihn auf Höhe der Anschlussstelle Braunschweig-Hafen stoppen. Laut Weinmeister handelte es sich jedoch um eine reine Routineuntersuchung. Aufgrund des modernen Automodells und der Fahrt in Richtung Osten seien Polizeibeamte in diesen Fällen ganz besonders aufmerksam. Zu diesem Zeitpunkt wussten sie also noch nichts von dem Autodiebstahl.


Mit fast 200 km/h durch die Stadt


Nachdem der 50-Jährige das Haltesignal der Polizei realisierte und ignorierte, begann die Verfolgungsjagd. Kurzzeitig fuhr er mit dem Audi noch auf der A2 weiter, ehe er die Autobahn an der Ausfahrt Braunschweig-Ost verließ. Mit fast 200 Stundenkilometern fuhr er stadteinwärts, wo ihn die Beamten kurzzeitig aus der Sicht verloren. Erst beim Nähern an die Unfallstelle konnten Polizeibeamte erkennen, was passiert sein musste. Der Fahrer habe vermutlich die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und prallte so gegen einen Laternenmast und eine Fußgängerampel. Der Wagen überschlug sich und wurde total zerstört. Der 50-jährige Fahrer war sofort tot. Wie die Polizei nach Überprüfung der Personalien mitteilte, soll der Mann bereits zuvor aufgrund verschiedener Delikte aufgefallen sein,unter anderem wegen Autodiebstahl und einem Verstoß nach dem Waffengesetz.

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