SoVD informiert über Reha-Anspruch nach Covid-Infektion

Der entsprechende Antrag kann bei der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung gestellt werden.

Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD-Regionalleiter Braunschweig
Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD-Regionalleiter Braunschweig | Foto: SoVD Kreisverband Braunschweig

Braunschweig. Der Kreisverband-Braunschweig des Sozialvebandes Deutschland (SoVD) informiert in einer Pressemitteilung darüber, dass bei Pandemiefolgen Kinder und Jugendliche unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf eine Reha haben.



Besonders Kindern und Jugendlichen mache die Pandemie durch Homeschooling, Maskentragen und Abstandhalten zu schaffen, heißt es in der Mitteilung. Leiden sie deshalb unter psychischen Problemen oder haben nach einer Corona-Infektion mit Long Covid zu kämpfen, kann beim Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen eine Reha beantragt werden.

Sowohl stationär als auch ambulant möglich


Wenn die anhaltende Pandemie bei Kindern und Jugendlichen zu psychischen Problemen führt oder sie nach einer Infektion mit Long Covid zu kämpfen haben, könne ein Antrag Erfolg haben. "Wir empfehlen, auf jeden Fall eine Reha zu beantragen, wenn derartige Einschränkungen vorliegen. Durch eine frühzeitige Behandlung könne die Lebensqualität gesteigert und Folgeschäden vermieden werden", so Kai Bursie, SoVD-Regionalleiter in Braunschweig.

Eine solche Reha werde oft stationär durchgeführt, sei aber auch ambulant möglich. Dabei werde die Behandlung ganz individuell auf die Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen zugeschnitten. Denn: Anders als bei einer Eltern-Kind-Reha stehen hier die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Elternteile, die Kinder bis zwölf begleiten können, bekommen keine eigene Behandlung. Bei älteren Kindern und Jugendlichen ist eine Begleitung nur bei medizinischer Notwendigkeit möglich, etwa wenn eine Behinderung vorliegt. "Kommt es beim begleitenden Elternteil zu einem Verdienstausfall, besteht die Möglichkeit, bei der Rentenversicherung ein Antrag auf Erstattung zu stellen", weis Bursie hin.


Fragen rund um die Kinder- und Jugendreha sowie zu weiteren Reha-Themen beantworten die Berater des SoVD in Braunschweig und sind zudem gern bei der Antragstellung behilflich. Kontaktiert werden kann der Verband unter der Telefonnummer 0531 / 480760.


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