Straße wird umbenannt: Platz erhält jetzt diesen Namen

Ein Teilstück der Straße erhält einen neuen Namen. Dieser Anlieger ist betroffen.

Hier soll der Käthe-Buchler-Platz entstehen.
Hier soll der Käthe-Buchler-Platz entstehen. | Foto: Stadt Braunschweig

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Braunschweig. Die Straßenfläche zwischen den Museumstorhäusern an der Helmstedter Straße erhält den Namen "Käthe-Buchler-Platz". Das hat der Rat der Stadt am gestrigen Dienstag beschlossen.



Die Benennung nach der Braunschweiger Fotografin Käthe Buchler, deren Geburtstag sich im Oktober zum 150. Male jährt, geht auf einen Wunsch des Museums für Photographie zurück, wie die Stadt in einer Pressemitteilung erklärt. Der Straßenraum zwischen den beiden Torhäusern, in denen das Museum untergebracht ist, ist optisch gut als Platz erkennbar und auf der westlichen Seite durch die Okerbrücke, auf der östlichen Seite durch die Straßenkreuzung begrenzt. Einziger Anlieger unter der Adresse ist das Museum für Photographie selbst.

Straßenschild wird später aufgestellt


Die Benennung wird wirksam, wenn das Namensschild aufgestellt wird. Dies soll im Zusammenhang mit Aktivitäten des Museums zum 150. Geburtstag geschehen.

Käthe Buchler (geboren am 11. Oktober 1876 in Braunschweig, gestorben am 14. September 1930 ebenda) begann im Jahr 1901 zu fotografieren. Sie richtete sich in ihrem Haus eine Dunkelkammer ein und besuchte Kurse an der Lette-Schule in Berlin, der einzigen Institution, die zur damaligen Zeit Frauen in Fotografie ausbildete.

Käthe Buchler fand ihre Motive zunächst im privaten Bereich und wandte sich um 1906 auch Themen von öffentlichem Interesse zu. Sie fotografierte unter anderem Alltag und Szenen des städtischen Straßen- und Marktlebens. Während des Ersten Weltkrieges hielt sie vor allem die karitative Arbeit von Frauen, ab 1916 auch den kriegsbedingten Einsatz von Frauen in Männerberufen, im Bild fest. Viele ihrer Bilder gelten heute als aufschlussreiche Zeitdokumente.

Die Entscheidung über die Benennung von Straßen und Plätzen obliegt grundsätzlich den Stadtbezirken. Dass in diesem Fall der Rat zuständig ist, ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes: Die Platzfläche liegt in zwei Stadtbezirken (Mitte und Östliches Ringgebiet), sodass die Beschlusskompetenz auf den Rat übergeht. Die betroffenen Stadtbezirksräte hatten zuvor ebenfalls für die Umbenennung votiert.