Soforthilfen für Baustellen-geschädigte Betriebe: Das wird es nicht geben

Ein kurzfristig eingereichter Änderungsantrag schlägt einen anderen Weg vor.

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Baustellen wie die am Hagenmarkt können Betriebe in die Bredouille führen (Symbolbild).
Baustellen wie die am Hagenmarkt können Betriebe in die Bredouille führen (Symbolbild). | Foto: Matthias Kettling

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Braunschweig. Dauer-Baustellen zum Beispiel am Hagenmarkt, am Bültenweg und in der Helmstedter Straße können Betriebe vor Ort schädigen, weil Laufkundschaft ausfällt oder Parkplätze sowie Zufahrten wegfallen. Deswegen hatte die Gruppe BIBS/Robert Glogowski im Rat der Stadt Braunschweig den Antrag gestellt, den Baustellenfonds wieder einzuführen. Kurz vor der Ratssitzung am heutigen Dienstag ging – quasi über Nacht – ein Änderungsantrag ein, den die Fraktionen SPD, CDU und Grüne verfasst haben.



Robert Glogowski, der Ursprungsantragsteller, plädierte in der Ratssitzung erneut für den Baustellenfonds. Er sagte: Wenn wir als Stadt Betriebe schädigen, ist das nicht OK. Da müssen wir Wege finden, das wieder in Ordnung zu bringen." Der Änderungsantrag, der auf neue Prüfungen abzielt, würde zu lange dauern, so Glogowski. "Das bringt dem Betrieb, der jetzt schließen muss, nichts."

Änderungsantrag zielt auf Langfristigkeit ab


Die Verfasser des Änderungsantrags hatten aber doch einiges an Kritik an den von Glogowski angeregten Maßnahmen vorzutragen. Bianca Braunschweig (Grüne) betonte, dass Infrastruktur zu stärken bedeute, Unternehmen langfristig zu unterstützen. Maximilian Pohler (CDU) sprach zwar davon, dass man von einem "Baustellenchaos" in Braunschweig sprechen könne. Der von Glogowski gestellte Antrag "löst das Problem nicht", so Pohler.

Der Baustellenfonds existiert tatsächlich noch, er ist allerdings – wegen der klammen Stadtkasse – nicht mit finanziellen Mitteln ausgestattet. Zudem seien diese zuvor auch gar nicht regelmäßig abgerufen worden. Er sei aber eben auch nicht das richtige Mittel, argumentieren einige Ratsmitglieder. Soforthilfen an alle Betriebe? "Das können wir nicht beschließen. Das geht nicht. Es handelt sich schließlich um Steuergelder", kommentierte Christoph Bratmann (SPD).

Der von den drei Fraktionen getragene Änderungsantrag sieht vor, prüfen zu lassen, "wie die Unterstützung von Unternehmen, die von langandauernden öffentlichen Tiefbaumaßnahmen in besonderer Weise betroffen sind, auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen weiterentwickelt werden kann. Dabei sind insbesondere die bisherigen Erfahrungen auszuwerten, geeignete finanzielle und nichtfinanzielle Unterstützungsinstrumente zu entwickeln sowie transparente und nachvollziehbare Kriterien für deren Anwendung vorzuschlagen."

Die Ergebnisse dieser Prüfung seien den zuständigen Ratsgremien rechtzeitig vor den Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 vorzulegen, damit der Rat auf dieser Grundlage über das weitere Vorgehen und gegebenenfalls über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln entscheiden kann, heißt es im Änderungsantrag. Dieser Zeitrahmen war zwar einigen Ratsmitgliedern etwas zu lang – Stefan Wirtz (AfD) kritisierte: "Durch ihren Antrag passiert doch gar nichts" – doch erwartungsgemäß wurde er angenommen, der Glogowski-Antrag dadurch deutlich geändert.

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