Region. Der Sommer ist in vollem Gange und ab dem kommenden Donnerstag können die niedersächsischen Schüler auch endlich in die wohlverdienten großen Ferien starten. Ob das Wetter im beginnenden neuen Monat passend dazu so sommerlich wie im Juni wird, lässt sich noch nicht sagen – dass der Juli zahlreiche Änderungen mit sich bringt, steht jedoch schon fest. Welche das sind, weiß regionalHeute.de.
Der neue Monat bringt für Autofahrer Mehrkosten mit sich, denn der Tankrabatt endete am gestrigen 30. Juni. Er war für zwei Monate beschlossen worden, um Verbraucher aufgrund der durch den Iran-Krieg gestiegenen Rohölpreise zu entlasten. Seit heute werden wieder knapp 17 Cent mehr pro Liter für Benzin und Diesel fällig. Wann genau sich der Wegfall des Tankrabatts an den Zapfsäulen bemerkbar machen wird, ist jedoch unklar.
Online-Bestellungen werden teurer
Tiefer in die Tasche greifen muss fortan auch, wer bei Onlineshops aus Drittländern wie China Waren bestellt. Grund für die Teuerung ist der Wegfall der bisher geltenden 150-Euro-Zollbefreiung. Seit heute wird ein vorläufiger pauschaler Zollsatz von 3 Euro pro Warenkategorie in kleinen Paketen mit einem Wert von weniger als 150 Euro fällig. Mit der Maßnahme will die EU gegen die Flut von Billigimporten vorgehen, in der sie eine Wettbewerbsverzerrung zulasten europäischer Anbieter sieht. Die Neuerung gilt vorerst bis 1. Juli 2028 – bis dahin soll der neue EU-Zolldatenhub (EUCDH) in Betrieb sein und der vorläufige Zollsatz soll durch reguläre Zollsätze ersetzt werden.
Renten und Minijobs
Mehr Geld gibt es hingegen für viele Rentner. Mit dem 1. Juli erhöhen sich ihre Bezüge um 4,24 Prozent. Hintergrund ist, dass die Rente jährlich an die Lohnentwicklung angepasst wird. Minijobber haben zudem einmalig die Möglichkeit, ihre Befreiung von den Rentenabgaben zu widerrufen. Bei Widerruf sind sie fortan wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen – zusätzlich zu den Beiträgen ihres Arbeitgebers – eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein.
Mindestlohn in der Altenpflege steigt
Für Pflegehilfskräfte steigen die Mindestlöhne in diesem Jahr auf 16,52 Euro brutto pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 Euro und für Pflegefachkräfte auf 21,03 Euro. Im kommenden Jahr ist eine weitere Erhöhung vorgesehen. Die Bundesregierung setzt damit die Empfehlungen der Pflegekommission um.
Grundsicherung statt Bürgergeld
Auch für Bezieher von staatlichen Transferleistungen gibt es eine Änderung. Das Bürgergeld trägt fortan den Namen "Grundsicherung für Arbeitssuchende" – an der Höhe der Leistungen ändert sich dadurch allerdings nichts. Beziehern der Grundsicherung drohen jedoch schärfere Sanktionen. Wer sich nicht um Arbeit bemüht oder Förderkurse ablehnt, dessen Grundsicherung soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden können. Eltern sollen ab sofort früher in die Beratung und Vermittlung einbezogen werden – sofern eine Kinderbetreuung vorhanden ist, soll dies bereits ab dem 14. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Die Wohnkosten erhalten außerdem eine Obergrenze, werden also gedeckelt. Außerdem wird die Karenzzeit beim Vermögen abgeschafft. Die Höhe des Schonvermögens hängt nun vom Lebensalter ab.
Rücknahmepflicht für E-Zigaretten
Kleine Geschäfte wie Kioske, Tabakläden und Tankstellen, die E-Zigaretten im Sortiment haben, müssen nun ausgediente Geräte zurücknehmen. Über diese Rücknahmepflicht müssen sie die Kunden auch explizit aufklären. Eine Pflicht zum Kauf einer neuen E-Zigarette bei Rückgabe der alten besteht für die Kunden nicht.
Punktehandel und Bußgeld
Zum heutigen 1. Juli tritt die Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Damit ist ab sofort der sogenannte Punktehandel verboten – bislang handelte es sich dabei um eine rechtliche Grauzone, mit der sich Verkehrssünder von Punkten in Flensburg freikaufen konnten. regionalHeute.de berichtete. Für Verbraucher wird auch eine weitere Änderung relevant: Die Frist für die Verfolgungsverjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wird von drei auf sechs Monate verlängert. Konkret bedeutet das, dass Autofahrer nach einem Verkehrsverstoß deutlich länger als bisher mit einem Bußgeldverfahren rechnen müssen.
Das ändert sich bei Wohnmobilen
Bei Neufahrzeugen werden ab diesem Monat zusätzliche Assistenzsysteme Pflicht. Fahrten sollen damit sicherer werden, was insbesondere für Wohnmobilreisende, die oftmals lange Strecken zurücklegen, von Vorteil sein dürfte. Unter anderem zählen zu den Neuerungen Notbremssysteme, die speziell für die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern entwickelt wurden. Auch Systeme, die den Fahrer bei Müdigkeit oder Ablenkung warnen, werden nun verpflichtend.
Senkung der Luftverkehrssteuer
Damit der Luftverkehrsstandort Deutschland wieder attraktiv wird, werden die Steuersätze der Luftverkehrsteuer auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024 gesenkt. Ob diese Steuersenkung an Kundinnen und Kunden weitergegeben wird, entscheiden die Unternehmen.
Recht auf Reparatur
Die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur soll in Deutschland zum 31. Juli in Kraft treten. Das Recht soll für bestimmte Geräte wie etwa Waschmaschinen und Smartphones gelten – Händler müssen diese dann zu einem angemessenen Preis reparieren.
Kennzeichnung von Duftstoffen
Ebenfalls ab dem 31. Juli gilt eine erweiterte Kennzeichnungspflicht für allergieauslösende Duftstoffe in Kosmetika. Bisher gilt die Pflicht für 24 Stoffe, künftig werden es 80 sein. Während einer Übergangsfrist bis August 2028 dürfen Produkte, welche die neue Deklarierung noch nicht aufgedruckt haben, allerdings noch abverkauft werden.
Änderungen bei der Steuer
Für die sogenannten ersten Anwendergruppen, also ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre, soll nun die Steuererklärung mit einem Klick möglich sein, sofern sie die "MeinElster+"-App nutzen. Sie bekommen vom Finanzamt eine vorgefertigte Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025 – diese kann dann mit einem Klick abgesendet werden. Anpassungen sollen möglich sein.

