Über eine Milliarde Euro: Genehmigter Haushalt für 2022 liegt vor

Oberbürgermeister Kornblum: "Damit sind wir handlungsfähig, um die vielen großen Zukunftsinvestitionen, die wir für unsere Stadt planen, umsetzen zu können."

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Symbolfoto. | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Mit dem Ende der Auslegungsfrist hat die Stadt Braunschweig seit dem 2. September einen gültigen Haushalt für das Jahr 2022. Das Land Niedersachsen als zuständige Kommunalaufsicht hatte der Stadt am 18. August mitgeteilt, dass der Haushalt geprüft und genehmigt ist, so teilte die Stadt heute mit.



Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum begrüßte die Mitteilung des Landes. Dies gebe Planungssicherheit angesichts eines Investitionsvolumen von Investitionen und Instandhaltungen von 173 Millionen Euro. "Damit sind wir handlungsfähig, um die vielen großen Zukunftsinvestitionen, die wir für unsere Stadt planen, umsetzen zu können."

Hohe Investitionskredite ebenfalls genehmigt


Das Land habe damit auch nötige Absicherungen für diese Investitionen in Form der beantragten Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Insgesamt hat der Haushalt 2022 ein Volumen von rund einer Milliarde Euro.

Wie im Vorjahr habe das Land angemerkt, angesichts der planerisch negativen Jahresergebnisse in 2022 und den Folgejahren sei es wichtig, wieder ausgeglichene Haushalte anzustreben und daher auch das Investitionsprogramm kritisch auf Notwendigkeit, Dringlichkeit und zeitliche Umsetzbarkeit zu überprüfen. Zudem habe das Land den Stellenzuwachs kritisch angemerkt. Tilgungen müssten aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden. Dr. Kornblum: "Wir arbeiten bereits intensiv daran, insbesondere die Überplanungen und hohen Haushaltsreste bei den vorgesehenen Investitionen zu reduzieren, also stärker als bisher nur das anzumelden, was wir auch wirklich ausgeben bzw. umsetzen können."

Investitionen notwendig


Gleichzeitig stehe Braunschweig wie alle Kommunen jedoch vor der Riesenaufgabe, Infrastruktur auszubauen und zu modernisieren, unter anderem für Digitalisierung, Bildung und Klimaschutz. "Das ist und bleibt das erklärte Ziel der Stadtverwaltung, dafür müssen wir investieren und brauchen auch Personal", sagte der Oberbürgermeister.

Die Stadt erklärt: Solange keine Haushaltsgenehmigung durch das Land vorliegt, gilt für die Stadt die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Zwar kann die Kommune auch in dieser Zeit Ausgaben tätigen, sie müssen allerdings unabweisbar sein, also zum Beispiel aus rechtlichen oder vertraglichen Gründen zwingend. Im Zweifelsfall müssen Ausgaben zurückgestellt werden.


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