Zoll führt bundesweite Mindestlohnsonderprüfung durch


Zoll führt bundesweite Mindestlohnsonderprüfung.Symbolbild: ZOLL
Zoll führt bundesweite Mindestlohnsonderprüfung.Symbolbild: ZOLL

Braunschweig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt am 11. und 12. September 2018 eine bundesweite Mindestlohnsonderprüfung durch. Das teilt das Hauptzollamt Braunschweig am heutigen Montag mit.


Mit der Aktion soll überprüft werden, ob Arbeitgeber ihren Arbeitern und Angestellten den gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 8,84 Euro je Stunde zahlen. Bis zu 6.000 Einsatzkräfte werden Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragen und Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber prüfen.

Im besonderen Fokus stehen dabei die Branchen, die besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind, wie zum Beispiel das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe und das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe.


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