Region. Um die bestehenden Anmeldeoptionen im Online-Portal um eine weitere nutzerfreundliche Möglichkeit zu ergänzen, führt die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine neue App ein. Mit der BA-Secure App können Kundinnen und Kunden die verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung (MFA) direkt auf ihrem Smartphone oder Tablet nutzen. Darauf weist die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar in einer Pressemeldung hin.
Ein wesentlicher Vorteil der neuen App: Es ist keine Eingabe von Zahlencodes mehr erforderlich. Bei einem Anmeldeversuch erhalten Nutzer eine Push-Nachricht auf das Mobilgerät und bestätigen den Vorgang über die auf dem Gerät eingerichtete biometrische Erkennung oder die Geräteerkennung. Dies vereinfacht den Ablauf und reduziert potenzielle Fehlerquellen, weil kein Zahlencode abgetippt werden muss.
Zweiter Faktor ist Pflicht
Die App wurde vollständig in der BA entwickelt und wird von ihr betrieben. Sie ergänzt die vorhandenen zweistufigen Authentifizierungsverfahren um eine appbasierte Bestätigungsmöglichkeit mit Push-Funktion. Die Anwendung steht für alle Kundengruppen der Arbeitslosenversicherung, der Grundsicherung, der Familienkassen sowie für Unternehmen bereit. Bei allen Anmeldungen von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist seit dem 29. April 2025 ein zweiter Faktor verpflichtend.
Carsten Sievers, operativer Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar, erklärt die Hintergründe: „Die Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit bedeutet vor allem eins: mehr Service, mehr Tempo und mehr Transparenz für unsere Kunden. Anliegen lassen sich heute einfacher, schneller und unabhängiger von Öffnungszeiten erledigen – das spart Zeit und schafft Freiräume. Gleichzeitig bleiben persönliche Beratung und individuelle Unterstützung weiterhin ein zentraler Bestandteil unseres Angebots.“
Bestehende Verfahren bleiben
Auch mit der Einführung der BA-Secure App bleiben die bestehenden Anmeldeverfahren für einen sicheren Login weiterhin verfügbar. So können wie bisher das passkey-Verfahren, der TOTP-Einmalcode über externe Authenticator-Apps, die BundID oder „MUK – Mein Unternehmenskonto“ genutzt werden.
Insbesondere für sensible sicherheitsrelevante Änderungen, wie die Anpassung der Bankverbindung, bleibt die Identifizierung über die BundID weiterhin Voraussetzung. Ausführliche Informationen und Erklärvideos hierzu findet man unter: https://arbeitsagentur.de/link/ba-secure-app.

