Bundestag stimmt für Wahlrechtsreform

Künftig soll nicht mehr jeder gewählte Direktkandidat zwingend in den Bundestag einziehen. Auch die Ausnahme von der 5-Prozent-Klausel soll wegfallen.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der Bundestag hat am Freitag nach hitziger Debatte für die Ampel-Pläne einer Wahlrechtsreform gestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 400 Abgeordnete für den Entwurf, 261 dagegen, 23 enthielten sich.



Bereits in den Beratungen und bei der vorläufigen Abstimmung nach der zweiten Lesung hatte sich gezeigt, dass die "Ampel" mit ihrer Mehrheit alleine dasteht, Linke und CDU/CSU stimmten geschlossen gegen das Vorhaben, ebenso der überwiegende Teil der AfD-Fraktion, hier soll es einzelne Zustimmung und Enthaltungen gegeben haben.

Begrenzung auf 630 Sitze


Ziel des Gesetzentwurfs von SPD, Grünen und FDP ist eine Begrenzung der Abgeordnetenzahl im Parlament auf maximal 630. Derzeit verfügt der Bundestag über 736 Sitze und damit über so viele wie noch nie in seiner Geschichte. Geplant ist unter anderem ein Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate. Dies könnte dazu führen, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, auch in das Parlament einziehen. Ihnen soll ein Mandat nur noch dann zugeteilt werden, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Stellt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger, als es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, sollen - in der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den Wahlkreisstimmen - entsprechend weniger von ihnen bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden.

Keine Ausnahme mehr


Wegfallen soll außerdem die "Grundmandatsklausel", die vorsieht, dass eine Partei auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten ist, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen hat, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte. Davon profitiert aktuell die Linke, aber auch für die CSU könnte sie bei Stimmenverlusten in Bayern eine Rolle spielen, da sie bundesweit über die Fünf-Prozent-Hürde kommen muss, bei der letzten Wahl aber gerade 5,2 Prozent erreichte.

Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sind bereits angekündigt.


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