Corona-Krise: Schulabschlüsse nicht in Gefahr

Während der heutigen Landtagssitzung sprach Kultusminister Grant Hendrik Tonne unter anderem über das weitere Vorgehen bezüglich der Notenvergabe und Abschlussprüfungen an den Schulen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Julia Seidel

Region. Wegen des Coronavirusses sollen die Schulen in Niedersachsen bis nach den Osterferien geschlossen bleiben. Der Niedersächsische Kultusministers Grant Hendrik Tonne hat in der heutigen Landtagssitzung unter anderem über die Planungen der Landesregierung hinsichtlich der zentralen Abschlussprüfungen, der Notengebung und der Möglichkeit des digitalen Unterrichts für den Fall der weiteren Schulschließungen über die Osterferien hinaus gesprochen. Dies teilt das Niedersächsische Kultusministerium mit.


Das Kultusministerium habe am 13. März zwei Erlasse für die zentralen Prüfungen veröffentlicht, je einen für die Abschlussarbeiten und das Zentralabitur. Die Erlasse enthalten ein Stufenkonzept.

Zur Einigung der Kultusministerkonferenz (KMK), Abiturprüfungen stattfinden zu lassen, sagt Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Die Entscheidung begrüße ich ausdrücklich. Niedersachsen war sehr daran gelegen, dass die Länder in dieser schwierigen Lage eine gemeinsame Linie verabreden. Die Corona-Krise zwingt uns dazu, die Lage tagtäglich neu zu bewerten. Stand heute heißt das, dass eine pauschale Absage der Abiturabschlussprüfungen nicht notwendig ist. Es gibt Möglichkeiten, die Abschlussprüfungen durchzuführen. Zu welchem Zeitpunkt die Klausuren und mündlichen Prüfungen sowie die Nachprüfungen in Niedersachsen abgenommen werden, finalisieren wir derzeit in einem konkreten Fahrplan und kommunizieren das Ergebnis den Schulen und der Öffentlichkeit spätestens an diesem Freitag."

Zentralabitur



Wie das Niedersächsische Kultusministerium bereits auf Nachfrage von regionalHeute.de mitteilte, würden Haupttermine für die schriftlichen Abiturprüfungen planmäßig am 20. April mit dem Fach Geschichte beginnen und am 13. Mai mit den Fächern Sport und Informatik enden. Zurzeit seien keine Veränderungen dieser Termine geplant. Notwendige Verschiebungen seien jedoch möglich. Zunächst würden dafür die bereits terminierten Nachschreibtermine im Zeitraum vom 18. Mai bis 12. Juni zu nutzen sein.

Im Falle von länger andauernden Schulschließungen nach Ostern sei jedoch eine Anpassung der Prüfungstermine erforderlich. Eine Verschiebung um bis zu drei Wochen würde den gesamten Rahmen der Prüfungen zum Abitur noch einhalten. Die Ausgabe der Zeugnisse müsse nach derzeitiger Vereinbarung der Kultusministerkonferenz spätestens am 9. Juli erfolgen, um eine rechtzeitige Bewerbung an den Universitäten und Fachhochschulen sicherzustellen. Eine Verschiebung dieses Termins könne nur erfolgen, wenn der Bewerbungstermin an den Universitäten und Fachhochschulen ebenfalls verschoben werde.

Wenn der nach hinten geschobene Terminplan nicht eingehalten werden könne, würden die Prüfungen entfallen und das Abitur auf Basis der Noten in den vier zurückliegenden Schulhalbjahren erteilt werden.

Abschlussarbeiten


Ausgehend von der derzeitigen Planung, dass die Schulen bis einschließlich 18. April geschlossen bleiben und anschließend der Unterricht wieder beginnen könne, wären Regelungen nur bezüglich der Verschiebung des mündlichen Teils der Prüfungen in der ersten Fremdsprache zu treffen. Diese Termine könnten Schulen gemäß dem vorgenannten Erlass eigenverantwortlich so planen, dass sie in den schulischen Ablaufplan integriert werden.

Für den Fall, dass die Schulschließungen länger andauern und in der Folge geplante Prüfungs- und Nachschreibtermine betroffen wären, sei vorsorglich je zentralem Prüfungstermin ein weiterer Ausweichtermin avisiert worden. Diese würden allerdings voraussetzen, dass die Schule spätestens am 25. Mai wieder beginne und eine intensive Prüfungsvorbereitung für die betroffenen Schülerinnen und Schüler möglich sei.

Gemäß des Erlasses würden sich gegebenenfalls auch die Zeitfenster für die mündlichen Prüfungen auf die 25. oder 26. Kalenderwoche verschieben. Dies könnten die Schulen intern selbst festlegen. Sollte auch dieser verschobene Zeitplan nicht zu halten sein, würden die Abschlussprüfungen ersatzlos entfallen.

Notengebung



In dem derzeitigen Zeitfenster der Schulschließung würden zu Hause erbrachte Schülerleistungen grundsätzlich nicht bewertet werden.

Für die Bewertung des zweiten Schulhalbjahres bei Ganzjahresfächern und Halbjahresfächern sei eine zweiwöchige Schulschließung unproblematisch. Auch wenn die Schulen länger geschlossen bleiben müssten, ergebe sich aus den sieben Wochen seit dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres und den dann noch möglichen sechs Unterrichtswochen ein bewertbarer Zeitraum.

Falls die Schulen bis zum Ende des Schuljahres geschlossen werden müssen, würden bei Ganzjahresfächern die Noten des ersten Schulhalbjahres sowie die Bewertung der sieben Wochen im 2. Schulhalbjahr bis zum Zeitpunkt der Schulschließungen am 13. März die Grundlage zur Ermittlung der Zeugnisnoten bieten.

Leistungen in Fächern, die ausschließlich im zweiten Schulhalbjahr erteilt werden, werden bewertet. Sie würden nur dann berücksichtigt, wenn sie zum Ausgleich schwacher Leistungen in anderen Fächern beziehungsweise zur Verbesserung des Notendurchschnitts sowohl bei Versetzungen als auch bei Abschlüssen beitragen könnten.

Möglichkeiten des digitalen Unterrichts


Grundsätzlich seien die Möglichkeiten, ausschließlich digital zu unterrichten begrenzt, da der Unterricht interaktiv zwischen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern stattfinde und Lehren und Lernen immer auch Beziehungsarbeit darstelle. Dies sei umso wichtiger, je jünger die Schülerinnen und Schüler sind.

Es werde aber, insbesondere für den Fall, dass die Schulen über die Osterferien hinaus geschlossen bleiben, notwendig sein, den Schülerinnen und Schülern altersgerechte Lernangebote auch digital zur Verfügung zu stellen und sie beim häuslichen Lernen bestmöglich durch die Lehrkräfte zu unterstützen.

Das Kultusministerium arbeite daher mit Nachdruck daran, ab Ende der Osterferien auf der bereits vorhandenen Plattform des Niedersächsischen Bildungsservers (nibis) unterschiedlichste Lernangebote für Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Dies umfasse Unterrichtsmaterialien für einzelne Schulstufen und Fächer, Selbstlernangebote, Linklisten, Apps sowie andere Angebote. Darüber hinaus werde entgegen der bisherigen Planung der bestehende Prototyp der Niedersächsischen Bildungscloud ab Mai dieses Jahres flächendeckend angeboten. Diese könne nicht nur als Lernmanagement-System genutzt werden, in dem Materialien, Termine und Dateien bereitgestellt werden, sondern ermögliche auch die schulbezogene und schulübergreifende Kommunikation und Zusammenarbeit miteinander aus der Ferne. Hier sollen insbesondere die Funktionen wie Messenger, Lerngruppeneinrichtung, Datenaustausch und Datenablage verfügbar gemacht werden.


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