Region. E-Scooter spalten die Gemüter - für die einen sind sie ein praktisches Fortbewegungsmittel, für die anderen vor allem ein Ärgernis, wenn sie unkontrolliert auf den Gehwegen liegen. Die Zahl der versicherten E-Scooter steigt kontinuierlich: Während es laut Gesamtverband der Versicherer im Jahr 2020 deutschlandweit noch 180.000 waren, lag die Zahl im Jahr 2023 schon bei 990.000.
Ebenso steigt die Zahl der Unfälle mit den kompakten Fahrzeugen – allein im Jahr 2024 gab es 12.000 Unfallbeteiligte, also doppelt so viele wie vier Jahre zuvor. Allein die Frage, wer bei einem Unfall haftet, war bisher nicht eindeutig zu beantworten. Das soll sich nun ändern.
Stolperfallen im Stadtbild
E-Scooter gehören mittlerweile vielerorts zum Stadtbild dazu und werden immer beliebter. Kein Wunder – denn in verkehrsreichen Innenstädten sind sie oftmals eine bequeme Option, um schnell von A nach B zu kommen. Das haben auch Sharing-Anbieter erkannt und bieten ihre Dienste in nahezu allen größeren Städten an. Nicht selten sorgt das allerdings für Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern, wenn die Nutzer die Fahrzeuge achtlos liegenlassen, anstatt sie ordnungsgemäß abzustellen. Schnell wird der E-Scooter so zur Stolperfalle für Fußgänger und Radfahrer.
Geschädigte gehen oft leer aus
Doch wer bei Unfällen, die durch E-Scooter verursacht werden, haftet, ist bislang eine komplizierte Frage. Oft handelt es sich bei E-Scootern um Mietfahrzeuge, deren tatsächliche Fahrer oft schwer zu ermitteln sind. Die Halter sind überwiegend Sharing-Anbieter, welche die E-Scooter vermieten. Um zu verhindern, dass Geschädigte leer ausgehen, will die Bundesregierung – wie bei anderen Kraftfahrzeugen – eine sogenannte Gefährdungshaftung für den Halter einführen.
Das gilt künftig für Fahrer
Auch die Fahrer von Elektro-Scootern sollen künftig stärker in die Pflicht genommen werden. Für sie soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten – das heißt, dass sie dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos, so die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Mit den genannten Maßnahmen sollen es Unfallopfer in Zukunft leichter haben, Schadenersatz zu bekommen. Der Gesetzesentwurf hat bereits den Bundestag passiert – nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

