Flucht vor der Polizei - Mit gestohlenem Audi über die A2

Die Fahrt endete auf einem Feld im Landkreis Helmstedt. Der Fahrer wurde in Polizeibegleitung ins Krankenhaus gebracht.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. In der Nacht zum heutigen Donnerstag kam es zu einer Verfolgungsfahrt eines Autodiebes mit der Polizei durch den Landkreis Helmstedt. Der Autobahnpolizei war der Wagen auf der A2 aufgefallen. Wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet, endete die Flucht mit einem Unfall.



Gegen 3.45 Uhr befuhr ein 39-Jähriger mit einem Audi Q7 die A2 in Richtung Berlin. Beamte der Autobahnpolizei Braunschweig überprüften das Kennzeichen und stellten fest, dass das angebrachte Kennzeichen nicht mit dem Fahrzeugtyp übereinstimmte. Sie entschlossen sich zu einer Kontrolle des Fahrzeugs, die in Höhe der Anschlussstelle Rennau durchgeführt werden sollte.

Mit 150 über die Kreisstraße


Der Fahrer des Wagens folgte den Streifenwagen zunächst bis zum Kontrollort an der Kreisstraße 14, überfuhr dann aber plötzlich eine Verkehrsinsel und flüchtete in Richtung Süpplingburg. Hierbei erreichte der Fahrer eine Geschwindigkeit von rund 150 Stundenkilometern. Die Polizei nahm die Verfolgung auf.

In einer scharfen Linkskurve verlor der Fahrzeugführer auf Grund nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam von der Fahrbahn ab. Nachdem er einen Straßengraben durchfahren hatte, kam er auf einem Feld zum Stehen. Durch den Unfall wurde der 39 jährige Fahrer leicht verletzt und durch den hinzugezogenen Rettungsdienst und in Begleitung der Polizei ins Krankenhaus gebracht.

Auto zuvor gestohlen


Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der Audi Q7 kurz zuvor in Haste im Landkreis Schaumburg entwendet wurde. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.

Da der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen und entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Im Zusammenwirken mehrerer Polizeidienststellen ermitteln die Beamten nun wegen bandenmäßigem Kfz-Diebstahl, illegalem Kraftfahrzeugrennen, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs.


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