Fördermöglichkeiten in Sanierungsgebieten ändern sich

Betroffen sind die Gebiete „Conringviertel“ und „Nordwestliche Altstadt“.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Vor drei Jahren wurden die Sanierungsgebiete „Conringviertel“ und „Nordwestliche Altstadt“ in das Städtebauförderprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Damit wurde ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes und damit der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in diesen Gebieten getan. Mit Beginn des Jahres 2024 gibt es Veränderungen im Hinblick auf das Modernisierungsverfahren, teilte die Stadt helmstedt nun mit.

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„Die Stadt Helmstedt kann pro Grundstück nur noch einen Modernisierungsvertrag mit dem Eigentümer abschließen“ erläutert hierzu Louisa Biston aus dem städtischen Fachbereich Planen und Bauen. Bisher war die Anzahl der Modernisierungsverträge für ein Grundstück mit verschiedenen Maßnahmen offen.

Weitere Förderungen möglich


„Für große Bauvorhaben besteht jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, die Sanierung in mehreren Bauabschnitten durchzuführen, so dass insgesamt mehr Zeit für die Sanierung in Anspruch genommen werden kann“, erklärt Biston. Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist der Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt Helmstedt und dem Eigentümer vor Beginn der Maßnahme.

Sofern ein Eigentümer unter den bisherigen Bedingungen einen Vertrag mit der Stadt Helmstedt abgeschlossen hat, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine weitere Förderung zu erhalten. Bei weiterem Beratungsbedarf können sich Eigentümer an die Mitarbeiterinnen der Stadtsanierung wenden.

„Mit der Neuregelung der Förderrichtlinien können sowohl im Sanierungsgebiet Conringviertel als auch im Sanierungsgebiet Nordwestliche Altstadt 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden“, teilt Louisa Biston mit.

Neben neuen Fördermöglichkeiten zum Thema Umweltschutz ist nun auch eine Bezuschussung zu öffentlich zugänglichen Kinderspielanlagen möglich. Dies kann beispielsweise für Wohnungsbaugesellschaften aber auch Privatpersonen, die über entsprechendes Flächenpotential verfügen, interessant sein.

Steuerliche Abschreibung


Eigentümer haben darüber hinaus die Möglichkeit, neben der Gewährung von Zuschüssen bestimmte Herstellungs- und Anschaffungskosten sowie den Erhaltungsaufwand bei Gebäuden steuerlich abzusetzen. Für die steuerliche Abschreibung kommen neben dem Conringviertel, Nordwestliche Altstadt und Holzberg-St.Stephani auch die energetischen Sanierungsgebiete Elzweg, Gartenstadt-Warneckenberg und Büddenstedt in Frage. Auch hierzu muss im Voraus ein Vertrag mit der Stadt Helmstedt abgeschlossen werden.

Alle Informationen und Ansprechpartner sind in den neuen Förderkatalogen der Sanierungsgebiete, auf der Homepage der Stadt Helmstedt (Wirtschaft und Bauen/Sanierungsgebiete) einsehbar. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen Louisa Biston, Telefon 05351-17-5202, louisa.biston@stadt-helmstedt.de, sowie Christina Wunderling, Tel. 05351-17-5296, christina.wunderling@stadt-helmstedt.de gern zur Verfügung.


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