Gericht weist Klage Hinterbliebener von Germanwings-Absturz ab

Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes aus dem Jahr 2015 auf zusätzliches Schmerzensgeld abgewiesen.

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Germanwings-Flugzeug (Archiv)
Germanwings-Flugzeug (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes aus dem Jahr 2015 auf zusätzliches Schmerzensgeld abgewiesen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.


Die Kläger hatten Ansprüche von bis zu 110.000 Euro pro Person gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht. Sie argumentierten, dass die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend überwacht worden sei. Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt.

Alle 150 Insassen, darunter 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder, kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der Copilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte das Gericht den Klägern wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht.

Die Richterin erklärte, dass die Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend gemacht werden sollten. Der Prozess fand in Niedersachsen statt, da das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz in Braunschweig hat.


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