B.I.G. Sassenburg fordert Überarbeitung der Essenspauschale


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)

Sassenburg. Wie die Bürger-Interessen-Gemeinschaft Sassenburg (B.I.G.) in einer Pressemitteilung berichtet, hätten Vertreter aus der Elternschaft in der vergangenen Sitzung des Familien-, Kultur- und Sportausschusses die neue Pauschale von 64 Euro/Monat für Mittagessen in den AWO-Kitas in der Gemeinde Sassenburg kritisiert.


Dadurch würden laut B.I.G. die Mittagessen ab dem 1. Dezember nicht mehr wie bislangtaggenau abgerechnet werden, wodurch Fehlzeiten unberücksichtigt blieben. Claudia Böer, stellvertretende Vorsitzende des Familien-, Kultur- und Sportausschusses erklärt: „Von der AWO als Kita-Betreiber und von der Gemeinverwaltung als „Auftraggeber“ hätten wir uns vor der Einführung der Essenspauschaule eine Bekanntmachung und öffentliche Beratung im Gemeinderat erwartet. Einen kausalen Zusammenhang mit der Beitragsfreiheit, wodurch die Einführung der Pauschale von der Verwaltung begründet wurde, können wir nicht erkennen." Bei einer pauschalen Abrechnung, die sicher einen günstigeren monatlichen Preis garantiere, müsseman zwischen kurzfristiger und geplanter Abwesenheit unterscheiden. Dazu erklärt die B.I.G.:
„Bei planbarer Abwesenheit über einen längeren Zeitraum, wie z.B. Urlaub, geplante Operationen, Mutter/Vater-Kind-Kur etc. muss eine wochengenaue Abrechnung erfolgen. Wenn eine Leistung länger nicht in Anspruch genommen wird, darf diese auch nicht abgerechnet werden.

Bei kurzfristiger und kurzer Abwesenheit über ein paar Tage , wenn das Mittagessen bereits bestellt wurde, sollte keine Gutschrift erfolgen, da dies sonst den Abrechnungsaufwand extrem erhöht und dies auf die Gesamtkalkulation mit einem höheren Gesamtpreis durchschlagen würde. Grundsätzlich sollen sich die Kita-Mitarbeiterinnen und die Verwaltung der AWO auf die pädagogische Kinderbetreuung konzentrieren und nicht auf die Abrechnung der Mittagessen.

Darüber hinaus halten wir die Teilnahme am Mittagessen, wenn sich ein Kind zur Essenszeit, unabhängig von der täglichen Betreuungszeit in der Kita befindet, für pädagogisch wertvoll."


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