Klinikum Gifhorn lockert Besuchsverbot während der Feiertage

Patientenbesuche sind vom 24. bis 26. Dezember täglich in der Zeit von 15 bis 18 Uhr möglich. Es gilt 2G-plus

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Symbolbild | Foto: Sandra Zecchino

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Gifhorn. Die Klinikleitung des Helios Klinikums Gifhorn hat sich dazu entschlossen, das pandemiebedingt verhängte Besuchsverbot während der Weihnachtsfeiertage vorsichtig zu lockern. An Heiligabend, 24. Dezember, sowie am 25. und 26. Dezember dürfen Angehörige jeweils in der Zeit von 15 bis 18 Uhr zu Besuch kommen (ausgenommen Besuche von COVID-erkrankten Patientinnen und Patienten). Für Patientenbesuche gilt an den drei Feiertagen die 2G-Plus-Regel. Das heißt, dass alle Besucherinnen und Besucher unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus einen negativen Testnachweis eines offiziellen Testzentrums benötigen. Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Das teilt das Helios Klinikum Gifhorn in einer Pressemitteilung mit.



„Wir wissen, dass wir unseren Patientinnen und Patienten und ihren Familien mit unserem generellen Besuchsverbot viel abverlangen und wie wichtig Besuche von Angehörigen für die Genesung unser Patienten sind. Aus diesem Grund haben wir entschieden, während der Feiertage täglich ein Besuchszeitfenster einzuräumen, jedoch unter strengen Auflagen“, sagt Klinikgeschäftsführer Matthias Hahn.

FFP-2-Maske erforderlich


Für Patientenbesuche im Helios Klinikum Gifhorn an Heiligabend sowie an den beiden Weihnachtsfeiertagen gilt: Nur ein Besucher oder eine Besucherin pro Patient pro Tag. Alle Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten des Klinikums einen negativen Testnachweis eines offiziellen Testzentrums vorlegen. Als Testnachweis akzeptiert werden entweder ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Außerdem ist für alle Besucherinnen und Besucher das Tragen einer FFP-2-Maske (ohne Ventil) Pflicht. Auch bei Patientenbesuchen müssen die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden. Patienteneigentum wie Kleidung oder Hilfsmittel, das dringend benötigt wird, kann auch außerhalb der Besuchszeitfenster jederzeit an der Infozentrale abgegeben werden.