Straßenausbaubeiträge: Bewohner des Heidewegs müssten 6,77 Euro pro Quadratmeter zahlen

Die Gemeinde will erneut einen Förderantrag stellen. Die B.I.G. spricht von einer Kostenexplosion.

Der Heideweg in Grußendorf soll ausgebaut werden.
Der Heideweg in Grußendorf soll ausgebaut werden. | Foto: B.I.G.-Sassenburg

Grußendorf. Der Heideweg in Grußendorf soll mit Fördergeldern und Straßenausbaubeiträgen durch die Anwohner ausgebaut werden. In der Berechnung ohne die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen gehe man jetzt von Gesamtkosten in Höhe von rund 1,353 Millionen Euro aus. Die Kosten seien durch die Förderbedingungen und die speziellen Anforderungen an den Ausbau explodiert. Trotz möglicher Förderung würde sich daraus eine Anliegerbeteiligung von gerundet 6,77 Euro pro Quadratmeter Grundstückfläche ergeben. Das berichtet die Bürger-Interessen Gemeinschaft Sassenburg (B.I.G.) in einer Pressemitteilung. Die Anliegerbeteiligung bleibe aufgrund der Kostenexplosion auf dem gleichen Niveau wie ohne Förderung aus der Dorfentwicklung.


Seit Februar 2020 kenne die Gemeindeverwaltung die Zahlen, habe diese trotz mehrfacher Nachfrage weder in der Sitzung des Bau- noch des Verwaltungsausschusses vorgestellt, kritisiert die B.I.G.. Erst wenige Stunden vor der Sitzung des Gemeinderates am 17. September sei die Berechnung an die Ratsmitglieder verteilt worden. "Einfluss auf die Entscheidung des Gemeinderates dürfte die Berechnung damit nicht mehr gehabt haben. Trotz unvollständiger Informationen hat die SPD/CDU-Mehrheitsgruppe Beschlüsse für eine erneute Antragstellung gefasst", so Andreas Kautzsch von der B.I.G.

Straßenbeleuchtung schon einmal abgerechnet


Trotz des Umstandes, dass der Ausbau des Heidewegs die Verwaltung und Politik viele Jahre beschäftigt, habe die Gemeindeverwaltung keinen Über- und Durchblick. Erst durch die Aufklärungsarbeit der Anlieger sei bekannt geworden, dass in Teilbereichen für die Straßenbeleuchtung bereits im Jahr 1983 Erschließungsbeiträge durch die Anlieger gezahlt worden seien. In den Bauabschitten I und III dürfe daher definitiv nicht nach Erschließungssatzung abgerechnet werden, so die Bürger-Interessengemeinschaft. In den Kostenberechnungen sei daher berücksichtigt, dass die Kosten für die neue Straßenbeleuchtung im Verhältnis 75 Prozent für die Anlieger und 25 Prozent für die Gemeinde aufgeteilt werden sollen. Die völlig intakte Straßenbeleuchtung müsse nur erneuert werden, weil diese den Förderbedingungen nicht entspreche.

Antrag bereits zweimal abgelehnt


Der Förderantrag im Rahmen der Dorfentwicklung für den Ausbau des Heidewegs sei bereits zweimal abgelehnt worden, weil der Heideweg eine zu geringe Punktzahl erreicht habe. Trotz extrem kostenintensiver Sondermaßnahem seien die Chance auch für den dritten Anlauf eher gering, vermutet Kautzsch. "Um die Punktzahl und damit die Chancen nach oben zu treiben, musste die beschauliche, und eigentlich für die dörfliche Verkehrsinfrastruktur unbedeutende, Anliegerstraße in das Fahrradwegenetz der Gemeinde aufgenommen und beispielsweise die Errichtung von Rastplätzen eingeplant werden", berichtet der Lokalpolitiker.


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