Anmeldetermine für Schulanfänger/-innen im April und Mai


In der Grundschule Jürgenohl ist der Anmeldetermin für den 10. Mai vorgesehen. Symbolfoto: Anke Donner
In der Grundschule Jürgenohl ist der Anmeldetermin für den 10. Mai vorgesehen. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Goslar. Damit schulpflichtige Kinder im Schuljahr 2018/2019 in die erste Klasse starten können, müssen ihre Eltern sie rechtzeitig anmelden. Die Goslarer Grundschulen bieten dazu einen oder zwei Termine im April oder Mai an.


Mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Oktober 2017 bis 1. Oktober 2018 das sechste Lebensjahr vollenden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. So regelt es Paragraph 64 des Niedersächsischen Schulgesetzes.

Alle zum Schuljahresbeginn 2018/19 schulpflichtig werdenden Kinder sind von Ihren Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung der Grundschule anzumelden, der die Kinder aufgrund ihres Wohnsitzes zugeordnet sind – gemäß der Satzung der Stadt Goslar über die Festlegung der Schulbezirke für die Goslarer Grundschulen und Schulkindergärten (Schulbezirkssatzung). Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Nachfolgender Tabelle sind die jeweiligen Anmeldetermine der Goslarer Grundschulen zu entnehmen.[image=446947 aligncenter][image=446948 aligncenter]



In Verbindung mit der Anmeldung werden Fragen zur schulärztlichen Untersuchung sowie zur Sprachstandsfeststellung erörtert. Die Sprachstandsfeststellung hat zum Ziel, die einzelnen Sprachstände der Kinder und gegebenenfalls erforderliche Förderbedarfe festzustellen. Sprachfördermaßnahmen sollen den Kindern mit einem entsprechenden Förderbedarf die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ermöglichen.

Da die Sprachfeststellung an den vorgenannten Terminen durchgeführt wird, müssen die Schulanfängerinnen und -anfänger bei der Anmeldung anwesend sein. In den Grundschulen Immenrode, Vienenburg und Wiedelah findet die Sprachfeststellung an einem anderen Termin statt, der von den jeweiligen Schulen noch gesondert mitgeteilt wird.


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