Goslar/Seesen. Nachdem das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vor dem Hintergrund der derzeit zunehmend entspannten Corona-Lage in seiner jüngsten Änderungs-Verordnung jetzt unter anderem auch das Besuchsverbot in Krankenhäusern gelockert hat, wird dies unmittelbar auch in den Asklepios Kliniken in der Region Harz (Harzkliniken, Standorte unter anderem in Goslar und Bad Harzburg und Kliniken Schildautal in Seesen) umgesetzt: Demnach ist das Besuchsrecht nunmehr unter strengen Auflagen und Einhaltung eines strikten Hygienekonzepts, das die Verordnung verlangt, wieder gegeben. Dies berichtet die Asklepios Harzkliniken GmbH.
„Aufgrund der bestehenden Pandemie mit dem SARS-CoV-2-Virus haben wir eine besondere Sorgfaltspflicht für die Gesundheit unserer Patienten, Mitarbeiter und auch Besucher“, sagt Ulrich Sievers, Leitender Oberarzt und Leiter des Hygieneteams der Asklepios Harzkliniken. „Jede Einrichtung muss bei ihrem zu erstellenden Hygienekonzept eine eigene Risikoeinschätzung vornehmen, was dabei zu verantworten ist, entsprechend haben wir unser Besuchskonzept danach entwickelt und festgelegt.“
Das Hygienekonzept der Asklepios Kliniken in der Region Harz enthält folgende verbindliche Regeln, unter denen Patienten wieder Besuch empfangen können:
- Ein Patient darf pro Tag nur einen Besucher empfangen, während der begrenzten grundsätzlichen Besuchszeit zwischen 14:30 und 16:30 Uhr. Zunächst war anfänglich eine maximale Besuchszeit von 30 Minuten möglich und gestattet. Nun hat sich nach den ersten Erfahrungen im Klinikalltag in den Asklepios Kliniken in der Region Harz herausgestellt, dass die maximale Besuchszeit jetzt auf jeweils 60 Minuten erweitert werden kann.
- Ein Patient darf, um die Kontakte und damit eine etwaige Verbreitung des Coronavirus bestmöglich zu minimieren, immer nur denselben Besucher empfangen und muss diesen vorher vollständig namentlich benennen.
- Auf den Isolations-Stationen sind aufgrund erhöhter Sicherheits- und Schutzvorkehrungen Besuche nicht gestattet.
- Die vom Patienten benannte Besuchsperson muss aus Gründen der erhöhten Ansteckungsgefahr bei COVID-19 durch Kinder und Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet haben
- Der Besucher darf keine Erkältungssymptome haben und darf in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu COVID-19-Patienten gehabt haben
- Der Besucher muss einen selbst mitzubringenden Mund-Nasen-Schutz tragen
Das eigentliche Prozedere, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: Der Besucher muss sich zunächst am Empfang am Haupteingang melden und einen Bogen mit seinen Daten ausfüllen (diese erhobenen Daten werden gemäß der Verordnung nach drei Wochen wieder vernichtet; sie dienen nur vorsorglich dazu, eine eventuelle Infektionskette später nachvollziehen zu können). Danach kann der Besucher, nachdem er sich die Hände desinfiziert hat, zur jeweiligen Station, auf der sich der Patient befindet.
„Wir freuen uns, dass wir nun wieder das Besuchsverbot lockern dürfen, denn Besuch ist natürlich für Patienten in einer Klinik, die sich hier in einer besonderen Situation befinden, immer sehr wichtig für das Wohlbefinden und die Genesung“, sagt Adelheid May, Asklepios Regionalgeschäftsführerin Harz. „Wir bitten auch um Verständnis für diese Auflagen, aber sie ergeben sich aus der Umsetzung der jüngsten Verordnung und sind zum Wohle der Gesundheit aller.“
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