Auch bei Corona-Ausbruch: Besuchsverbote in Pflegeheimen aufgehoben

Es gelten aber weiter Masken- und Testpflicht.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Goslar. Die Besuchsverbote in mehreren Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Goslar, die zuletzt wegen Corona-Ausbrüchen ausgesprochen wurden, sind aufgehoben. Grund dafür ist eine Neufassung der Hinweise zu Maßnahmen der Infektionsprävention bei Covid-19 in Pflege und Behinderteneinrichtungen des Landes Niedersachsen: Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und das Niedersächsische Landesgesundheitsamt haben diese am Mittwoch aktualisiert. Das berichtet der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung.



Darin ist festgelegt, dass auch im Falle eines aktuellen Infektionsgeschehens in Alten- und Pflegeheimen Besuch empfangen werden darf. Eine Ausnahme gilt lediglich für die Bewohnerinnen und Bewohner, die von dem Niedersächsischen Absonderungsgesetz betroffen sind. Sie dürfen weder Besuch empfangen noch die Einrichtung verlassen.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko


Das Gesundheitsamt im Landkreis Goslar weist allerdings darauf hin, dass Besuche in Einrichtungen, in denen es derzeit Corona-Fälle gibt, mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko verbunden sind. Angehörige werden gebeten, genau abzuwägen, ob der Besuch in einer Pflegeeinrichtung während eines Ausbruchgeschehens tatsächlich nötig ist. Auch eine vollständige Impfung oder Genesung biete bei der aktuell dominierenden Virusvariante keinen vollständigen Schutz vor einer Ansteckung. Impfungen seien aber weiterhin sinnvoll, da sie bei einer Infektion einen schweren Verlauf verhindern könnten.

Beim Betreten eines Pflegeheims ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht, zudem müssen Besucherinnen und Besucher einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung aus Stoff ausreichend.


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