Freistellung von Ehrenamtlichen: DRK fordert Gleichstellung mit der Feuerwehr

Bei einem Besuch des neuen Katastrophenschutzzentrums in Peine versprach Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, sich der Sache anzunehmen. Es geht vor allem um den Verdienstausfall bei Einsätzen, die nicht als Katastrophenfall eingestuft werden.

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Ehrenamtliche des DRK im Einsatz. Symbolbild.
Ehrenamtliche des DRK im Einsatz. Symbolbild. | Foto: regionalHeute.de

Peine. Kürzlich besuchte der Peiner Bundestagsabgeordnete und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, das neue Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Peine. Dabei kam ein Thema zur Sprache, das den Ehrenamtlichen des DRK schon lange auf den Nägeln brennt: die rechtliche Gleichstellung mit den Kollegen der Feuerwehr. Konkret geht es dabei um die Entfristung des Helferausgleiches bei Arbeitsausfällen.


Die Ehrenamtlichen des DRK hätten berichtetet, dass beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr ein Ausgleich für einsatzbedingte Arbeitsausfälle bestehe, heißt es in einer Pressemitteilung des Peiner Wahlkreisbüros von Hubertus Heil. Dieser Helferausgleich sei im Rahmen von Corona zwar auch auf das DRK übertragen worden, allerdings nur befristet. Eine Entfristung des Helferausgleichs würde dem DRK sehr helfen, unter anderem auch bei der Akquise von Ehrenamtlichen. Es wäre auch eine Wertschätzung für ihre Arbeit. Hubertus Heil habe diesen Hinweis mitgenommen und lasse prüfen, ob und inwieweit eine Entfristung des Ausgleichs möglich sei, so das Wahlkreisbüro.

Hubertus Heil im Anfang 2020 eröffneten Katastrophenschutzzentrum, das auf 2.000 Quadratmetern Platz für die Haupt- und Ehrenamtlichen des DRK, für Schulungsräume und für die Fahrzeugflotte des Kreisverbandes bietet. Unter der Anleitung des Kreisbereitschaftsleiters Oliver Kretschmer informierte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete über die verschiedenen Einsatzfahrzeuge und deren Funktionen im Katastrophenfall.
Hubertus Heil im Anfang 2020 eröffneten Katastrophenschutzzentrum, das auf 2.000 Quadratmetern Platz für die Haupt- und Ehrenamtlichen des DRK, für Schulungsräume und für die Fahrzeugflotte des Kreisverbandes bietet. Unter der Anleitung des Kreisbereitschaftsleiters Oliver Kretschmer informierte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete über die verschiedenen Einsatzfahrzeuge und deren Funktionen im Katastrophenfall. Foto: Wahlkreisbüro Hubertus Heil


"Bisher ist es so, dass die Einsatzkräfte des DRK, wie auch der anderen Hilfsorganisationen, lediglich im Fall eines Katastrophenalarms ihre Arbeitsplätze verlassen dürfen", konkretisiert Kerstin Hiller, Leiterin der Abteilung Kommunikation im DRK-Landesverband Niedersachsen, das Problem. Der Arbeitgeber könne in diesem Fall die Erstattung des Verdienstausfalls bei den zuständigen Behörden geltend machen. "Für alle anderen Fälle unterhalb dieser Schwelle können unsere Einsatzkräfte nur, wenn es individuell vom Arbeitgeber gestattet wird, in den Einsatz gehen. Bei den Kräften der Feuerwehr ist dies hingegen anders geregelt. Daher fordern wir schon seit Jahren eine gesetzlich geregelte Gleichbehandlung mit den ehrenamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehren", erklärt Hiller auf Anfrage von regionalHeute.de.

Helfer zweiter Klasse?


Im Rahmen der Corona-Krise sei die Gesetzeslage für die Kräfte der Hilfsorganisationen in Bezug auf die Freistellung von der Arbeit temporär mit der Feuerwehr gleichgestellt worden, allerdings mit der Einschränkung, dass dies nur zur Bekämpfung der Pandemie gelte. Eine dauerhafte Gleichbehandlung würde für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer wesentlich für Klarheit und Erleichterung sorgen, wenn ihr Einsatz in Landkreisen, Städten und Kommunen bei Lagen erforderlich sei, die formal aber noch keinen Katastrophenalarm durch die Behörden erforderten. "Außerdem wäre damit auch eine Würdigung des ehrenamtlichen Engagements unserer qualifizierten Einsatzkräfte verbunden. Denn derzeit sehen sie sich – im Verhältnis zu den Kräften der Freiwilligen Feuerwehren – vom Gesetzgeber noch als Helfer zweiter Klasse eingestuft", kritisiert Kerstin Hiller.

Einführung eines Katastrophenvoralarms gefordert


Da man bei vielen Einsätzen sowieso mit der Feuerwehr Hand in Hand arbeite, sei eine rechtliche Gleichbehandlung längst überfällig. Damit verbunden sei auch die Forderung, einen sogenannten „Voralarm“, genauer gesagt einen „Katastrophenvoralarm“ einzuführen, was auch der Niedersächsische Landkreistag (NLT) unterstütze. "Wenn zum Beispiel eine Landrätin oder ein Landrat feststellen, dass wegen eines Starkregens überörtliche Hilfe notwendig ist, dann muss diese schnell und effizient herangeführt werden. Ein echter Katastrophenfall ist damit noch nicht zwingend verbunden", verdeutlicht die Sprecherin des DRK-Landesverbandes.

Auch zum Beispiel beim Moorbrand im Emsland vor zwei Jahren hätte möglicherweise ein Katastrophenvoralarm genügt, wenn er gesetzlich geregelt wäre, um die Vorbereitungen für die Evakuierung einzelner Ortsteile zu koordinieren, gibt Hiller zu bedenken. DRK und NLT regen daher seit Jahren an, das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz in diesem Punkt zu überarbeiten und einen zusätzlichen Katastrophenvoralarm einzuführen. In diesem Zusammenhang müssten auch die Freistellungsregelungen für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz entsprechend angepasst werden.

"Man muss den Ehrenamtlichen auch etwas bieten"


Ob die Angelegenheit nun durch Hubertus Heil vorankommt? Der Besuch des neuen Bereitschaftszentrums sowie die dort praktizierten kreativen Wege der Freiwilligenrekrutierung hätten ihn zumindest beeindruckt. "Gerade in Zeiten wie diesen sind Einrichtungen wie das DRK von großer Bedeutung für unsere Gesellschaft. Man kann von Ehrenamtlichen nicht nur Einsatz erwarten, man muss Ihnen auch etwas bieten", wird Heil in der Pressemitteilung seines Wahlbüros zitiert.


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