Goslar: Bislang drei Hunde fielen 2017 als bissig auf

von Frederick Becker


Wenn Hunde eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnten, wird der Landkreis aktiv. Symbolfoto: Pixabay
Wenn Hunde eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnten, wird der Landkreis aktiv. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Goslar. Bissige Hunde können ganze Straßenzüge in Angst und Schrecken versetzen. regionalHeute.de fragte beim Landkreis nach, wie viele Tiere im Kreisgebiet in diesem Jahr als gefährlich registriert wurden.


Hat ein Hund einen Menschen gebissen und geschah dies nicht aus einem eindeutig artgerechten Abwehrverhalten oder im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs heraus (zum Beispiel als Diensthund), gilt das Tier von Amts wegen als gefährlich. Dann ist das Halten dieses Hundes nur noch mit einer speziellen Genehmigung erlaubt.

Voraussetzung dafür sind die Volljährigkeit des Halters, seine Zuverlässigkeit sowie seine persönliche Eignung. Hund und Herrchen müssen außerdem eine praktische Sachkundeprüfung durchlaufen. Der Hund muss einen Wesenstest bestehen, in welchem er seine Sozialverträglichkeit unter Beweis stellt. Sollte er den Wesenstest nicht bestehen, wird er dem Herrchen entzogen und kommt in ein Tierheim oder in eine ähnliche Einrichtung.

Als gefährlich eingestufte Hund müssen außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke angeleint geführt werden und einen Beißkorb tragen.

Wie der Pressesprecher des Landkreises, Maximilian Strache, mitteilt, gab es in diesem Jahr bislang drei Hunde, die als gefährlich eingestuft werden mussten. Mehrere Fälle stehen kurz vor der förmlichen Feststellung. 2016 waren es 15, 2015 elf.


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