Größere Entscheidungsfreiheit für die Bäuerinnen und Bauern


Symbolfoto: Marc Angerstein
Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein



Region. „Gestern hat der Deutsche Bundestag die Novellierung des Gesetzes zur Alterssicherung der Landwirte entschieden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat entscheidende Forderungen in den Verhandlungen zu dem vorliegenden Kompromiss umsetzen können. Diese Neugestaltung der Hofabgabeklausel stellt eine erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten, Weiterbewirtschaftung des Betriebes und landwirtschaftliche Altersrente zu vereinbaren dar. Über zwei Drittel der Betriebe werden davon profitieren“, freute sich am Freitag der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Wilhelm Priesmeier.

„Im Vordergrund der Gesetzesänderung steht die Stärkung des eigenständigen Rentenanspruchs des abgebenden Landwirtes gegenüber seinem Ehegatten. Insbesondere den der Bäuerinnen. Die Bäuerinnenrente war bisher abhängig von der Entscheidung des Ehemannes den Hof abzugeben. Darüber hinaus haben wir durchgesetzt, dass die Alterssicherung der Landwirte an die Regelung der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst wird. Das heißt, die Rente fällt dann jährlich um 6 Prozent höher aus“, führte Priesmeier aus.

„Die neue Regelung trägt in allen Punkten die Handschrift der SPD. So ist auch die rentenunschädliche Rückbehaltsfläche auf 8 Hektar LN erhöht worden. Darüber hinaus kann künftig ein Landwirt, der das Rentenalter erreicht hat, seinen Betrieb in eine neue Gesellschaft einbringen, ohne aus dem Unternehmen ausscheiden zu müssen“, erläuterte Priesmeier.

„Die SPD formuliert damit eine moderne Agrarpolitik, verbunden mit einer innovativen Sozialpolitik. Am Ende wird erst eine Evaluierung in einigen Jahren zeigen, ob die Neuregelungen in der Praxis den Landwirten den Bezug ihrer Rente erleichtern und zu einem angemessenen Auskommen im Alter beitragen“, so Wilhelm Priesmeier abschließend.


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