Hund in überhitztem Auto zurückgelassen – PETA erstattet Strafanzeige

Die Tierrechtsorganisation PETA hat gegen den Hundebesitzer der sein Tier Anfang August in Goslar in seinem Fahrzeug zurückgelassen hat Strafanzeige erstattet. Außerdem wird ein Tierhalteverbot erhoben.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Goslar. In Goslar hat ein Mann am 8. August einen Hund in einem Auto in der prallen Sonne zurückgelassen (regionalHeute.de berichtete). Aufmerksame Bürger wandten sich wegen dem auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in der Hildesheimer Straße geparkten Auto an die Polizei. Da der Halter nicht ausfindig gemacht werden konnte, öffneten die Beamten den Wagen und konnten dem Hund so das Leben retten. Der Zustand des Vierbeiners war so kritisch, dass er tiermedizinisch versorgt werden musste. Die Tierrechtsorganisation PETA erstattete nun bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den Hundehalter und fordert zudem ein Tierhalteverbot für den Beschuldigten. Dies teilt PETA in einer Pressemitteilung mit.


„Viele Hundehalter unterschätzen die Auswirkungen der Sommerhitze auf Vierbeiner, wenn sie diese in Autos zurücklassen. Hunde werden in den überhitzten Fahrzeugen schnell unruhig, kratzen an den Fenstern und geraten in Panik. Dies verschlimmert die lebensgefährliche Situation zusätzlich. Für sie kommt dann oft jede Hilfe zu spät“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Wer einen Hund bei warmen Außentemperaturen im Auto zurücklässt, riskiert das Leben des Tieres und muss mit einer Strafanzeige rechnen.“

Brenzlige Situationen vermeiden und im Ernstfall schnell handeln


Bereits wenige Minuten in der Sonne würden reichen, um ein geparktes Auto auf bis zu 70 Grad Celsius zu erhitzen. Doch auch ein Schattenparkplatz oder ein leicht geöffnetes Fenster würden bei warmen Temperaturen keine Abhilfe schaffen. Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, würden sie im heißen Wageninneren schnell irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand erleiden.

Entdecken Menschen an einem warmen Tag einen Hund im Auto, sei schnelles Handeln gefragt. Sollte der Wagenbesitzer nicht auffindbar sein, müsse umgehend die Polizei gerufen werden. Befinde sich der Hund bereits in Todesgefahr – Anzeichen dafür sind Taumeln, eine dunkle Zunge, glasige Augen, starkes Hecheln oder Erbrechen – sollten Tierfreunde in Betracht ziehen, die Scheibe einzuschlagen. Dies könne unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, allerdings seien PETA keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Folgen für Tierretter entstanden sind. Sollte das Auto auf einem Supermarktparkplatz stehen und das Tier noch außer Gefahr ist, lasse sich der Fahrzeughalter ausrufen. Könne der Hund aus dem Auto befreit werden, seien sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Auch wenn sich der Zustand des Tieres durch die Versorgung scheinbar verbessert, müsse der Hund wegen möglicher Folgeschäden der inneren Organe umgehend tierärztlich untersucht werden.


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