Goslar. Die Landkreise Helmstedt und Peine hatten es schon vor Wochen mitgeteilt, jetzt zieht der Landkreis Goslar nach und verkündet: Die Verwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die dauerhafte Anbindung von Rindern untersagt.
Die Kreisverwaltung setzt damit eine Vorgabe des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung um. Ziel ist es, den Tieren ein natürliches Verhalten unter anderem in Hinblick auf Bewegung und Sozialkontakte zu ermöglichen, das durch die Anbindehaltung eingeschränkt oder gar ganz unterdrückt wird.
Ausstieg soll schrittweise erfolgen
Der Ausstieg aus der Anbindehaltung soll schrittweise erfolgen, die Regelungen vor Ort werden von den kommunalen Veterinärbehörden umgesetzt, so die Weisungen des Landesministeriums. Je nach Haltungsart sind mit dem Runderlass Übergangsfristen zwischen 18 Monaten und sieben Jahren verbunden, innerhalb derer Halter von Rindern ihre Betriebe umstellen können.
Diesen gehen Meldefristen voraus, während derer die Entscheidung über die Weiterführung der Haltung oder die Aufgabe derselbigen dem
Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES) über ein Meldeportal mitgeteilt werden muss. Für Betriebe, die eine ganzjährige Anbindehaltung praktizieren, beträgt diese Meldepflicht sechs Monate, für Betriebe mit kombinierten oder saisonalen Haltungsformen drei Jahre.

