Goslar. Es drohte zu einer endlosen Geschichte zu werden: Die Beseitigung der Trümmer der Villa Helene im Okertal, die im Oktober 2023 einem Brand zum Opfer gefallen war. Die vorbeiführende Bundesstraße 498 ist seitdem unter Ampelschaltung nur noch halbseitig befahrbar. Doch Ende März begannen dann doch die Bergungsarbeiten. Inzwischen ist von dem Schutt auf der Straße nichts mehr zu sehen, die Sperrung ist aber geblieben. regionalHeute.de fragte nach.
Da die Eigentümer der zerstörten Villa dauerhaft nicht zu erreichen waren, wurde die Beseitigung der Ruine von der Stadt Goslar öffentlich ausgeschrieben und beauftragt. Ein erster Anlauf im letzten Jahr endete in Rechtsstreitigkeiten. Im Anfang dieses Jahres gestarteten zweiten Versuch lief es besser. Ende März begannen wie geplant die Räumungsarbeiten. Inzwischen ist von Trümmern auf der Straße nichts mehr zu sehen. Doch wann verschwindet die halbseitige Sperrung?
"Bis Oberkante Kellerdecke"
"Der Abbruch der Brandruine ist weitestgehend abgeschlossen", teilt Elke Dreßler für die Stadt Goslar mit. Zu den Details heißt es: "Die Festsetzung der Ersatzvornahme beinhaltete im Wesentlichen die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Sicherung. Es wurde als ausreichend eingeschätzt, die Brandreste bis Oberkante Kellerdecke abzubrechen und zu entsorgen. Im Kellergeschoss war es ausreichend, die Tankanlage der Ölheizung von einer Fachfirma zurückbauen zu lassen." Dies sei in der letzten Woche erfolgt.
Und wann rollt der Verkehr wieder uneingeschränkt? "Der Zugang von der Straßenseite wird mit einem Zaun aus Doppelstabmatten gesichert", erklärt Elke Dreßler. Im Uferbereich der Oker sei auf dieser Seite kein Weg vorhanden, so dass eine vollumschließende Einzäunung nicht erforderlich sei. "Der Zaun soll bis Ende Juni errichtet werden. Nach Errichtung des Zauns kann dann die halbseitige Sperrung aufgehoben werden", verspricht die Stadtsprecherin.
Was ist mit den Kosten?
Auf den Kosten bleibt die Stadt Goslar aber vermutlich sitzen. Hatte es im Juni 2025 noch geheißen, dass sobald im Rahmen der Ersatzvornahme die Kosten für den Abriss von der Stadt Goslar bezahlt seien, die Möglichkeit bestehe, diese gerichtlich gegenüber dem Eigentümer einzuklagen, hat man diese Hoffnung inzwischen wohl aufgegeben. Auf die Frage, wie man die Chancen einschätzt, die Kosten für die Maßnahme von den Besitzern der Villa zurückzufordern, schreibt Dreßler: "Die Chancen für eine Kostenerstattung werden als nahezu aussichtslos eingeschätzt."

