Goslar. Die Stadt Goslar hat aktuell offene Forderungen gegenüber Dritten in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro. Das geht aus einer Anfrage von regionalHeute.de hervor. Dabei handelt es sich um Beträge, die Bürger oder Unternehmen an die Stadt zahlen müssten – etwa Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Bußgelder oder Gebühren – die bisher nicht beglichen wurden.
Ende 2023 belief sich die Summe der offenen Forderungen auf rund 1,81 Millionen Euro, zum Jahresende 2024 waren es bereits 2,45 Millionen Euro. Zum Stichtag 31. Mai 2025 lag der Betrag schließlich bei knapp 3,4 Millionen Euro. Trotz dieses Anstiegs sieht die Stadtverwaltung keinen klaren Trend in der Entwicklung.
Gewerbesteuern machen Großteil aus
Den größten Anteil der offenen Beträge machen laut Stadt Gewerbesteuer und Grundbesitzabgaben aus – beides Bereiche mit hohem Zahlungsvolumen, bei denen auch einzelne größere Rückstände schnell ins Gewicht fallen können.
Erfreulich aus Sicht der Verwaltung sei, dass keine der offenen Forderungen derzeit akut von einer Verjährung bedroht sei. Im vergangenen Jahr habe keine Abschreibung aus diesem Grund vorgenommen werden müssen. Der Einzug der ausstehenden Gelder liege zentral in der Verantwortung der Stadtkasse, die auch als Vollstreckungsbehörde fungiert.
Zahlungsausfälle im Haushalt eingeplant
Für mögliche Zahlungsausfälle plane die Stadt Goslar im Haushaltsplan einen Pauschalbetrag für Abschreibungen ein. Dieser werde auf Grundlage der Erfahrungen aus den Vorjahren kalkuliert.