Goslar. Immer wieder kommt es im Landkreis Goslar zu sogenannten "Unfallfluchten". Verkehrsteilnehmer verursachen Schäden an anderen Fahrzeugen, halten es aber nicht für nötig, den Vorfall zu melden. Die Polizei warnt: Es handelt sich nicht um einen Kavaliersdelikt. Die Folgen können teuer werden.
Die Polizei Goslar zu Unfallfluchten:
Schon eine Sekunde der Unachtsamkeit und es passiert ein kleiner Rempler beim Einparken, man touchiert ein anderes Fahrzeug oder einen Gegenstand beim Wenden oder Rückwärtsfahren, man berührt beim Vorbeifahren den Spiegel eines geparkten oder entgegenkommenden Fahrzeugs. Obwohl der Schaden nicht nur hörbar, sondern auch mehr oder weniger deutlich zu sehen ist, kommt es in den vergangenen Wochen und Monaten in Stadt und Landkreis Goslar leider immer wieder dazu, dass sich die verantwortlichen Fahrzeugführer ihrer Verantwortung entziehen.
Dabei sollte eigentlich jeder leicht nachvollziehen können, was ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bedeutet. Für Geschädigte ist es mehr als ärgerlich, wenn sie auf einem Schaden sitzenbleiben, den ein anderer zu verantworten hat. Ganz zu schweigen von den richtig schlimmen Fällen.
Trotzdem - bei nahezu jedem fünften Unfall verlässt einer der Unfallbeteiligten unerlaubt den Unfallort.
Dabei ist diesen Fahrzeugführerinnen und -führern offensichtlich nicht bewusst, dass sie sich auch bei vermeintlich geringen Schäden strafbar machen und neben einer empfindlichen Strafe Regressforderungen der Versicherung und im Einzelfall auch ihre Fahrerlaubnis riskieren.
Das unerlaubte Entfernen nach einem Unfall im Straßenverkehr ist keine Ordnungswidrigkeit wie etwa das Missachten einer roten Ampel, sondern eine Straftat!
Die Verkehrsunfallflucht wird daher entsprechend geahndet. Schnell sind mehrere tausend Euro Geldstrafe, möglicherweise verbunden mit einem Fahrverbot oder sonstigen fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen, fällig. Besonders schwere Unfälle können letzten Endes sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Doch das ist noch nicht alles. Die Kfz-Versicherungen werten eine Unfallflucht regelmäßig als Vertragsverletzung. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt zwar zunächst alle Kosten auf Seiten des Unfallgegners, kann diese aber ganz oder teilweise beim Unfallverursacher als Regressanspruch einfordern. Auch eine Vollkaskoversicherung muss dann in der Regel den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden nicht begleichen.
Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen das Risiko, nach einer Verkehrsunfallflucht im Nachhinein noch belangt zu werden. Die Polizei kann durch akribische Ermittlungsarbeit viele der geflüchteten Verkehrsteilnehmer ermitteln.
Doch wie verhält man sich bei einem Verkehrsunfall richtig?
Im Prinzip ganz einfach: Indem man den Ort des Geschehens erst dann verlässt, wenn man dem Unfallgegner oder der Polizei alle relevanten Angaben zu Person, Fahrzeug und Unfallverlauf mitgeteilt hat. Eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer zu klemmen, reicht also grundsätzlich nicht aus.
Sollte keine berechtigte Person innerhalb einer angemessenen Wartezeit am Unfallort erscheinen, so muss der Unfallverursacher diese (sofern bekannt) oder die Polizei unverzüglich informieren - auf Grund der Tatsache, dass heute fast jeder ein Mobiltelefon hat, ein sicherlich einfaches Unterfangen.
Bei Verkehrsunfällen mit Kindern oder Jugendlichen sollte immer die Polizei informiert werden, wenn die Erziehungsberechtigten nicht am Unfallort anwesend sind. Den Minderjährigen ist die Unfallsituation meist unangenehm, weil sie die Lage nicht überblicken und auch irrtümlich annehmen, selbst etwas falsch gemacht zu haben. Aus diesem Grund haben sie den starken Drang, sich von der Unfallstelle zu entfernen. Daher erklären sie an der Unfallstelle oft, keinen Schaden erlitten zu haben, um sich der unangenehmen Situation schnell entziehen zu können. Es kommt dann oft vor, dass Erziehungsberechtigte im Nachgang die Unfallflucht bei der Polizei anzeigen. Zu Recht, denn Kinder können grundsätzlich keine rechtsverbindliche Einwilligung für das Entfernen des anderen Unfallbeteiligten vom Unfallort geben. Deshalb ist es erforderlich, an der Unfallstelle zu bleiben und die Polizei oder die Eltern (sofern bekannt) zu informieren.
Die Polizei Goslar rät deshalb: "Machen Sie sich nicht strafbar, sondern stellen Sie sich Ihrer Verantwortung! Wegen eines kleinen Blechschadens riskieren Sie, vorbestraft zu sein oder sogar ihre Fahrerlaubnis zu verlieren. Unabhängig davon - auch Sie selbst wollen nach einem Unfall nicht auf Ihrem Schaden sitzenbleiben."
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