Wolfenbüttel. Am morgigen Donnerstag beginnt das Strafverfahren gegen den als Halle-Attentäter bekannt gewordenen Stephan B. wegen des Vorwurfs der Geiselnahme. Der Angeklagte sitzt wie berichtet, derzeit in der JVA Wolfenbüttel ein. Für den Prozess, der in einem besonders gesicherten Saal im Gebäude des Landgerichts Magdeburg stattfindet, gelten weitere Sicherheitsvorschriften. Wie das verantwortliche Landgericht Stendal in einer Pressemeldung berichtet, werden dem Angeklagten die Fußfesseln auch während der Verhandlung nicht abgenommen.
Demnach wird die Fesselung des Angeklagten mit Hand- und Fußfesseln nicht nur während des Transports von der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel zum Sitzungssaal in Magdeburg angeordnet. Nach Zwischenstopp in einer Verwahrzelle des Prozessgebäudes, wird Stephan B. von Beamten des Justizvollzugsdienstes bei Sitzungsbeginn gefesselt vorgeführt. Für die Dauer der Hauptverhandlung wird er durch jeweils mindestens zwei Person bewacht. Dabei werden dem Angeklagten die Handfesseln abgenommen, die Fußfesselung bleibt aber auch für die Hauptverhandlung angeordnet.
Ausweise werden kopiert
Zudem wird es eine verschärfte Einlasskontrolle vor dem Sitzungssaal geben, der sich Zuschauer, Medienvertreter, Zeugen, Sachverständige, Verteidiger, Nebenkläger und Nebenklägerbeistände zu unterziehen haben. So werden zum Beispiel die Ausweise der Zuschauer abgelichtet, um im Nachgang etwaiger Störer identifizieren zu können. Die Kopien werden andernfalls am Folgetag vernichtet.
Zuschauer, Medienvertreter, Zeugen und Nebenkläger werden durch Abtasten der Kleider und Durchsicht der Behältnisse - auch unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors oder einer Metalldetektorschleuse - auf Waffen und Gegenstände durchsucht, die geeignet sind, zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden. Bei begründetem Verdacht, dass verbotene Gegenstände mitgeführt werden, dürfen Durchsuchungen auch am Körper durchgeführt werden. Auch Verteidiger und Sachverständige werden kontrolliert.
Während der Verhandlung ist das demonstrative Vorzeigen von Symbolen oder bildlichen beziehungsweise textlichen Darstellungen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Bekenntnisse oder durch Aussagen mit Bezügen zum Gegenstand des Verfahrens oder seinen Beteiligten untersagt.
Die Vorwürfe der Anklage
Stephan B. wird in dem morgen beginnenden Prozess Geiselnahme vorgeworfen. Der als „Halle-Attentäter“ bekannt gewordene Angeklagte verbüßte nach seinem Anschlag vom 9. Oktober 2019 zunächst in der Justizvollzugsanstalt Burg eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. B. hatte aus rechtsextremistischen Motiven unter anderem zwei Menschen getötet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft ihm nun vor, am 12. Dezember 2022 in den Abendstunden mehrere Vollzugsbeamte unter Bedrohung mit einem selbst gebastelten Schussapparat genötigt zu haben, ihm diverse Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen. Der damals 30-Jährige soll bis vor die Kfz-Schleuse vorgedrungen sein, wo sein Ausbruchsversuch aber wegen technischer Sicherungsmaßnahmen scheiterte.
Weitere Freiheitsstrafe droht
Die Anklage lautet auf Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, müsse der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren rechnen. Für den ersten Verhandlungstag ist die Verlesung der Anklage und gegebenenfalls eine Aussage des Angeklagten oder die Vorführung der Aufzeichnungen der Überwachungskameras in der JVA Burg geplant.
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