38-Jährige in Rietze getötet: Urteil gegen Ex-Partner rechtskräftig

Mehr als anderthalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 38-Jährigen hat der Bundesgerichtshof über die Revision des Verurteilten entschieden.

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Symbolfoto | Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Edemissen. Das Urteil gegen den ehemaligen Lebensgefährten einer in Rietze getöteten 38-Jährigen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Mannes verworfen. Damit bleibt die vom Landgericht Hildesheim verhängte Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes und Totschlags bestehen.



Die Frau war am 28. Februar 2025 in ihrem Wohnhaus in Rietze bei Edemissen getötet worden. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte ihr ehemaliger Lebensgefährte sie mit einem Metallrohr mehrfach auf den Kopf geschlagen. Die Frau erlitt schwere Verletzungen und starb noch am Tatort. Zuvor hatte der Mann bereits versucht, sie mit Gift zu töten. Dieser Versuch scheiterte.

BGH verwirft Revision


Ab August 2025 wurde der Fall vor dem Landgericht Hildesheim verhandelt. Im Januar 2026 sprach die Kammer den Angeklagten wegen versuchten Mordes und Totschlags schuldig und verhängte eine Gesamtstrafe von 13 Jahren. Der Mann legte gegen das Urteil Revision ein.

Wie der BGH am Mittwoch mitteilte, hat der 6. Strafsenat die Revision mit Beschluss vom 2. September 2026 verworfen. Die rechtliche Überprüfung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Hildesheim ist damit rechtskräftig.

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