Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt hat am heutigen Donnerstag die Unterschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen festgestellt. Dementsprechend entfallen die 3G-Regeln ab dem 25. September in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens.
Die Allgemeinverfügung vom 11. September ist damit in Helmstedt zum 25. September aufgehoben. Lediglich in Diskotheken gilt damit noch eine verpflichtende 3G-Regel. Falls die Betreiber der Einrichtungen von der 2G-Option, also Zutritt für Geimpfte und Genesene, Gebrauch machen, fallen Abstand und Maske weg. Gleiches gilt für Großveranstaltungen. In der Gastronomie und in der Beherbergung gilt lediglich eine Maskenpflicht im Innenbereich bis zur Einnahme des Sitzplatzes, sowie die Pflicht zur Aufnahme der Kontaktdaten der Besuchenden. Regelmäßige Testungen müssen in Beherbergungsbetrieben nicht mehr erfolgen. Auch die Beschränkungen beim Sport fallen vollständig weg.
Unabhängig von den 3G-Regelungen gelten weiterhin die Masken- und Abstandregeln an allen gewohnten Orten wie beim Einkaufen, im ÖPNV und an Haltestellen und Bahnsteigen.
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