Luft ablassen: Stadt geht mit Ventilwächtern gegen Zahlungsverweigerer vor

Mit der Stilllegung des Autos sollen die Schuldner zur Zahlung bewegt werden.

Die Ventilwächter sorgen dafür, dass die Luft aus den Reifen gelassen wird, sollte das Fahrzeug bewegt werden.
Die Ventilwächter sorgen dafür, dass die Luft aus den Reifen gelassen wird, sollte das Fahrzeug bewegt werden. | Foto: Stadt Helmstedt/Martina Hartmann

Helmstedt. Künftig werden sie häufiger im Stadtbild zu sehen sein, die neongelbe Ventilwächter, die die Stilllegung eines Fahrzeuges dokumentieren. Diese Sicherungs- und Pfändungsmaßnahme der Vollstreckungsbehörde der Stadt Helmstedt soll in den nächsten Wochen zum Einsatz kommen. Grund dafür ist die stetig steigende Zahl der säumigen Schuldner und die damit verbundenen uneinbringlichen Forderungen gegen säumige Bürgerinnen und Bürger, erläutert die Fachbereichsleiterin der Finanzverwaltung Nicole Janze in einer Pressemitteilung der Stadt Helmstedt. Der Ventilwächter führt dazu, dass die Luft beim Losfahren aus den Reifen gelassen wird. Während der Blockadezeit von drei Tagen habe der Schuldner die Möglichkeit, seine Forderung zu begleichen. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, werde das Fahrzeug versteigert.


Das Anbringen des Ventilwächters stelle eine Zwangsmaßnahme dar, die säumige Schuldner zur Zahlung ihrer Rückstände bewegen solle. „Bevor diese Maßnahme angewendet wird, hat der städtische Vollstreckungsbeamte mehrfache Versuche unternommen, den Schuldner persönlich oder auch schriftlich zu erreichen“, macht Janze deutlich. Erst wenn diese Maßnahmen nicht greifen, wende die Vollstreckungsbehörde dieses harte Mittel an.

Das Auto des Schuldners werde im Rahmen der Sicherung und Pfändung gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Niedersachsen mit Ventilwächtern blockiert, gepfändet, abgeschleppt und gegebenenfalls versteigert. Das Fahrzeug werde hierzu mit einer entsprechenden leuchtenden Warnplakette auf der Front- und Seitenscheibe versehen. Weiterhin werde der Schuldner am gleichen Tag schriftlich über diese Maßnahme informiert.

„Es ist jedoch gegenüber den zahlenden Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass der Zahlungsunwillige am Ende mit seiner Masche durchkommt“, so der Bürgermeister. Wer es sich noch erlauben könne, ein Fahrzeug zu führen, der könne auch Bußgelder, Steuern oder Zwangsgelder an die Stadt begleichen. Der nun zum Einsatz kommende Ventilwächter solle dieses Bestreben unterstützen.

Beim Ventilwächter handele es sich um eine bundesweit angewendete Zwangsmaßnahme, die auch durch Interessen- und Fachverbände als ein wirksames Mittel zur Reduzierung und Verhinderung von nicht bezahlten Forderungen empfohlen werde. Bürgermeister Schobert kündigt eine regelmäßige Überprüfung und Bewertung dieser Maßnahmen und einen Einsatz des Ventilwächters als „letztes Mittel“ an.


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