Schule zu Corona: Helmstedter Klassenzimmer ausreichend belüftet

Das Lüften über die Fenster reiche aus, zusätzliche Lüftungsanlagen seien nicht vorhanden.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Die steigenden Coronazahlen - im Landkreis Helmstedt liegt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz bei 20,8 - stellen auch die Schulen vor neue Herausforderungen, denn die Schulen sollen auch nach den Herbstferien den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht fortsetzen. Laut Kultusministerium soll dabei für ausreichendes Lüften in den Klassenzimmern gesorgt werden. regionalHeute.de fragte bei der Stadt- und Kreisverwaltung nach, ob die baulichen Voraussetzungen an den Schulen dafür gegeben sind.


Fachgerechtes Lüften sei laut Kultusministerium der entscheidende Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirke, dass potenziell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. Das bedeutet, dass in den Schulen die Faustregel 20-5-20 - 20 Minuten Unterricht - 5 Minuten lüften - 20 Minuten Unterricht - angewendet werden muss. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden. Jahreszeitangepasste Kleidung sei wichtig, gleichzeitig werde aber niemand in der Schule dauerhaft im Kalten sitzen und frieren müssen.



Doch ist eine ausreichende Lüftung nach der 20-5-20-Formel überhaupt umsetzbar und welche Maßnahmen müssten an den Schulen getroffen werden, damit sie umsetzbar ist? Martina Hartmann, Sprecherin der Stadt Helmstedt, sagt auf Nachfrage von regionalHeute.de, dass an die Grundschulen, die sich in der Trägerschaft der Stadt befinden, die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole weitergegeben wurden. Die Schulen seien um Angabe gebeten worden, wie sie vor Ort mit der geforderten Lüftung umgehen würden.

Sachstandsbericht soll folgen


Ein entsprechender Sachstandsbericht dazu soll demnächst im Schulausschuss der Stadt Helmstedt bekannt gegeben werden. Weiter erklärt Martina Hartmann, dass die Klassenzimmer über die notwendigen baulichen Gegebenheiten verfügen, um die Räume ausreichend zu lüften. "Die Klassenzimmer unserer Grundschulen verfügen allesamt über eine ausreichende Zahl zu öffnender Fenster, um eine ausreichende Lüftung der Räume gewährleisten zu können. Zusätzliche Lüftungsanlagen sind jedoch nicht vorhanden, sodass die Lüftung ausschließlich über die Fenster erfolgen muss", sagt Martina Hartmann, Sprecherin der Stadt Helmstedt.

Und auch der Landkreis Helmstedt teilt mit, dass in den Schulen die Vorgaben des Hygieneplanes erfüllt werden können und die Räume in den kreiseigenen Schulen im Allgemeinen über Fenster verfügen, die zu öffnen sind und ein ausreichendes Lüften ermöglichen. Sollte im Einzelfall in einem Raum ein Fenster nicht vollständig zu öffnen sein, könne beispielsweise durch das zusätzliche Öffnen der Tür ein Querlüften über den angrenzenden Raum/Flur erfolgen.


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