Stadt Schöningen sucht neue "Bufdis"

Der Einsatz in drei verschiedenen Bereichen ist möglich. Ein Bundesfreiwilligenjahr kann bei der Berufsorientierung helfen.

Bewerben kann man sich ab sofort. Symbolbild
Bewerben kann man sich ab sofort. Symbolbild | Foto: Pixabay

Schöningen. Was kommt eigentlich nach dem Schulabschluss? Nicht jeder ist sich sofort darüber im Klaren, welche berufliche Richtung er einschlagen möchte. Oft hilft ein Bundesfreiwilligenjahr, um erste Erfahrungen zu sammeln oder Zeit zu überbrücken. Die Stadt Schöningen bietet dazu gleich drei spannende und vielseitige Einsatzgebiete: die Grundschule Schöningen, das Jugendfreizeitzentrum und die städtischen Kindertagesstätten. Das teilt die Stadt Schöningen in einer Pressemitteilung mit.


Im Jugendfreizeitzentrum gehören unter anderem die Unterstützung der pädagogischen Kräfte bei der Kinder- und Jugendarbeit zum Aufgabenfeld sowie die Mitarbeit am Ferienpass und bei Sonderveranstaltungen. In den städtischen Kindertagesstätten steht die Beschäftigung der Kinder im Mittelpunkt. Basteln, Vorlesen, Ausflüge aber auch hauswirtschaftliche Aufgaben gehören dazu. In der Schöninger Grundschule warten unter anderem folgende Aufgaben: die Gestaltung von sportlichen und spielerischen Pausenangeboten sowie von Gemeinschafts- und Klassenräumen; die Begleitung und Unterstützung von Lerngruppen in PLUS-Zeiten, von Ausflügen und Klassenfahrten, von Schulmannschaften zu Wettkämpfen sowie des Schwimmunterrichts sowie die Mitorganisation, Durchführung und Betreuung von Klassen-, Jahrgangs- und Schulprojekten.

Wer kann sich bewerben?


Der Dienst steht Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen. Die Dauer kann zwischen sechs und zwölf Monaten variieren. Wichtige Voraussetzungen sind Offenheit und soziale Kompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Speziell für den Einsatz im Jugendfreizeitzentrum sind handwerkliches Geschick, körperliche Belastbarkeit und Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeit hilfreich.
Die Stadt Schöningen gewährt ein Taschengeld und Urlaub im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus werden die Beiträge zu den Sozialversicherungen übernommen. Nicht zu vergessen ist, dass während der Ableistung des BFD die Teilnahme an Seminaren verpflichtend ist.

Bewerben kann man sich ab sofort. Der nächstmögliche Starttermin ist der 1. August 2020. Weitere Informationen findet man auf der städtischen Website: www.schoeningen.de.


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