Umstrittene Skate-Anlage: Rat hat wichtige Entscheidung getroffen

Die Stadt hatte sich entschieden, nun doch den Bebauungsplan zu ändern. Nun ging es darum, in welchem Verfahren dies geschehen soll.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

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Helmstedt. Wie bereits mehrfach berichtet, plant die Stadt Helmstedt den Bau einer Skate-Anlage im Piepenbrink-Park. Ebenfalls berichtete regionalHeute.de über die wachsende Kritik an dem Projekt. Die Stadt hatte darauf entschieden, nun doch eine Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen. Diesbezüglich ist in der Sitzung des Rates der Stadt am vergangenen Donnerstag eine Entscheidung gefallen.



Umweltaspekte, mögliche Lärmbelästigung, eventuelle Verfahrensfehler – die Liste der Einwendungen gegen das Projekt ist lang. Während der Antrag auf Baugenehmigung bereits gestellt wurde, hatte sich die Stadt Helmstedt entschieden, doch den Bebauungsplan zu ändern. Und auch hier gab es Kritik der Anwohnerinitiativen. Denn die Verwaltung hatte beantragt, die Änderung in einem beschleunigten Verfahren durchzuführen. Das bedeutet den Verzicht auf eine Umweltprüfung sowie eine geringere Öffentlichkeitsbeteiligung.

Rat stimmt ohne Diskussion zu


Vergangenen Donnerstag stand nun der Antrag der Verwaltung, die Aufstellung des Bebauungsplanes "Piepenbrink; 6. Änderung" im beschleunigten Verfahren durchzuführen, auf der Tagesordnung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll demnach in Form einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung durchgeführt werden. Der Antrag wurde bei einer Enthaltung einstimmig angenommen. Laut Sitzungsprotokoll fand auch keine Diskussion statt.

Auf Anfrage teilt die Stadt Helmstedt mit, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Zeitraum vom 26. Oktober bis 9. November 2026 vorgesehen ist. Die Bekanntmachung dafür werde am 16. Oktober erfolgen.

Rügen und Beschwerden


Abzuwarten bleibt, ob es weitere juristische Schritte gegen das Verfahren geben wird. Die Bürgerinitiative "Skate-Anlage ? Ja - aber mit Verstand!" hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass betroffene Bürger umfassende Rügen und verfahrensrechtliche Aufsichtsbeschwerden beim neu gewählten Landrat des Landkreises Helmstedt sowie beim Niedersächsischen Ministerpräsidenten in Hannover eingereicht hätten. Darin geht es vor allem darum, ob alternative Standorte ausreichend geprüft wurden.