Hunde an der Leine lassen: Die Feldlerche dankt!

Wer dem Bodenbrüter einen Gefallen tun möchte, der sollte seinen Hund an der Leine lassen. Aber auch andere Tiere können so geschützt werden.

Der Bodenbrüter Feldlerche ist durch freilaufende Hunde besonders gefährdet.
Der Bodenbrüter Feldlerche ist durch freilaufende Hunde besonders gefährdet. | Foto: über BUND und NABU/ Manfred Delpho

Goslar. Endlich ist es wieder soweit - im Frühling gönnen sich Hundebesitzer mit dem „besten Freund des Menschen“ wieder den dringend benötigten Auslauf in der freien Natur. Dabei heißt es nicht selten „Leinen los“. Doch Vorsicht – hier droht Gefahr! Die Goslarer Umweltverbände BUND, NABU sowie Natur- und Umwelthilfe Goslar appellieren an alle Hundebesitzer: „Lassen Sie Ihren Hund bitte an der Leine!“



Während der Brut- und Aufzuchtzeit des Nachwuchses sind Vögel und andere wildlebende Tiere besonders störempfindlich. Da kann ein freilaufender Hund großen Schaden anrichten, wenn sein Jagdtrieb erwacht und die Rufe von Herrchen oder Frauchen unbeachtet bleiben. Darüber informieren BUND und NABU in einer Pressemitteilung.

Die gefährdete Feldlerche


Rehkitze, aber auch der Nachwuchs der bodenbrütenden Vogelarten seien derzeit besonders gefährdet. Ein typischer Bodenbrüter ist zum Beispiel die Feldlerche. Ihr Bestand schrumpfe in den letzten Jahrzehnten bedrohlich.

Wie im vergangenen Jahr mehrten sich bei den Verbänden wieder Anfragen von Bürgern, die sich über mangelnde Kontrolle und Umsetzung der gültigen gesetzlichen Regelungen beschweren. Hier appellieren die Verbände an alle Hundebesitzer, die Festlegung der derzeitigen Hundeanleinpflicht zu beherzigen, und an alle zuständigen Kommunen, stärkere diesbezügliche Kontrollen durchzuführen, denn "was nützen die besten Gesetze, wenn deren Einhaltung nicht überwacht wird!".

Hunde an der Leine


Hundebesitzer, die ein Herz für die wilden Tiere haben, sollen deswegen beim Spaziergang ihren Liebling besser an der Leine lassen. Freien Auslauf gebe es in der Brut- und Setzzeit nur im heimischen Garten oder auf ausgewiesenen Flächen in Städten und Gemeinden, die für Parks und Grünanlagen gesonderte Regelungen schaffen können.

"Im Nationalpark Harz gilt übrigens - wie auch in Naturschutzgebieten - eine ganzjährige Leinenpflicht", erklären die Verbände.


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