Goslar. Am 7. März fand in der Ratssitzung ein Beiblatt der SPD-Ratsfraktion zum Haushaltsbegleitantrag "Nachhaltigkeit des Personals in der Kinderbetreuung" eine Mehrheit. Daher gilt zukünftig, dass Stellen für pädagogische Fachkräfte unbefristet ausgeschrieben werden.
Bereits im Bildungsausschuss im Februar hatte Renate Lucksch, SPD, ein wichtiges Signal gefordert: „Auch in Goslar kann ein Erzieher eine unbefristete Stelle bekommen.“ Allerdings stellte sich Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk gegen diese Forderung und kündigte an, dagegen stimmen zu wollen: "Wir brauchen dieses Signal nicht. Letztendlich würde dies nur die Situation der Stadt verschlechtern."
Doch sollten diese Bedenken nur Detlef Vollheyde und die AfD teilen. Michael Ohse und Rüdiger Wohltmann von DIE LINKE enthielten sich, was Ohse gegenüber regionalHeute.de erklärte: "Uns ging der Schritt noch nicht weit genug. Unser Antrag wurde abgelehnt, der der SPD hat uns noch zu viele Einschränkungen. Da er aber dennoch eine Verbesserung für die Erzieher darstellt, wollten wir diesen nicht ablehnen." So gestaltete sich die Abstimmung mit 29 Ja-Stimmen, vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen eindeutig.
Der Beschlussvorschlag im Detail:
1. Die Verwaltung wird bei der Einstellung von pädagogischen Fachkräften die Stellen zukünftig unbefristet ausschreiben.
Dies gilt insbesondere, wenn die Stadt neue Kindertagesstätten einrichtet oder bestehende Einrichtungen in die Trägerschaft der Stadt übernommen werden.
Mit der Abkehr von der bisherigen Ausschreibungspraxis will die Verwaltung signalisieren, dass sie mit dem Angebot unbefristeter und sicherer Arbeitsplätze in dem Bereich der pädagogischen Fachkräfte dem Fachkräftemangel begegnen möchte.
2. Ausschreibungen mit dem Angebot befristeter Beschäftigungsverhältnisse erfolgen im Rahmen der Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes in den folgenden Fallkonstellationen:
a. Vertretungen für Mutterschutz
b. Vertretungen für Elternzeit
c. Vertretungen für Sonderurlaub
d. Vertretungen für längerfristige Arbeitsunfähigkeiten
oder bei folgendem Sachgrund:
e. Ausbau von Stellen pädagogischer Fachkräfte, wenn der Rat auf der Basis der Kita-Planung eine erneute Bedarfsüberprüfung dieser Stellen beschlossen hat. Die Ausschreibungen dieser befristeten Beschäftigungsverhältnisse erfolgen zukünftig mit dem Hinweis „mit der Option auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis“.
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