Klöckner: Durch Bürgergeldreform fast zwei Millionen mehr in Arbeit

Die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner, knüpft hohe Erwartungen an die von der CDU-Spitze beschlossene Abschaffung des aktuellen Bürgergelds und eine neue Grundsicherung.

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Bundesagentur für Arbeit (Archiv)
Bundesagentur für Arbeit (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner, knüpft hohe Erwartungen an die von der CDU-Spitze beschlossene Abschaffung des aktuellen Bürgergelds und eine neue Grundsicherung. Gegenüber der "Bild" (Dienstagsausgabe) taxiert Klöckner die Zahl derjenigen, die dann wieder arbeiten würden, auf bis zu 1,9 Millionen Personen.


"Ich kann mir vorstellen, dass es bei mindestens der Hälfte, die arbeitsfähig sind, seine Wirkung zeigen wird. Wir wollen Arbeit belohnen, nicht das Verweigern", sagte Klöckner. Wie viele Arbeitsfähige es dann aber im Endeffekt seien, könne sie nicht genau sagen.

Im Dezember 2023 gab es 5.472.503 Regelleistungsbezieher von Bürgergeld. Davon waren 3.931.611 Personen erwerbsfähig, also theoretisch in der Lage, zu arbeiten - darunter befinden sich unter anderem auch Aufstocker. Als offiziell "nicht erwerbsfähig" eingestuft waren 1.540.892 Personen (u.a. wegen Behinderungen oder weil sie noch Kinder sind).

Zustimmung erhält die CDU derweil von Arbeitsmarktforschern. "Es gibt einige Punkte des Bürgergeld-Systems, die man korrigieren sollte", sagte Enzo Weber, Leiter der Abteilung Prognosen und Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, der "Welt". Sanktionen führten nachweislich dazu, die Arbeitsaufnahme zu erhöhen, "aber häufig nehmen die Betroffenen dann wenig nachhaltige, schlecht bezahlte Jobs an und landen schnell wieder in der Grundsicherung", so Weber. "Die Ampel-Koalition hatte die Sanktionsregeln deutlich gelockert, die CDU will sie nun zu stark verschärfen. Besser wäre ein Mittelweg, zum Beispiel bei einer Verweigerung der Arbeitsaufnahme schneller und länger die Leistungen zu kürzen, anstatt sie gleich ganz einzustellen."

Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erklärte: "Das Bürgergeld ist kein grundsätzlicher Systemwechsel zu den Hartz-IV-Regelungen. Einige der Änderungen, die die Ampel nun vorgenommen hat, gehören dennoch auf den Prüfstand, zum Beispiel die Hinzuverdienstgrenzen." Er kritisiert, das Bürgergeld verleite dazu, sich auf ein Leben mit Leistungsbezug einzurichten. "Ziel muss es sein, so viele Menschen wie möglich in Arbeit zu bringen und die Zahl der Leistungsempfänger möglichst gering zu halten. Die derzeit geltenden Zuverdienstgrenzen machen es Leuten mit Minijobs oder Teilzeitbeschäftigung wenig attraktiv, auf eine Vollzeitstelle zu wechseln." Das Gehaltsplus sei ohne die staatliche Aufstockung häufig zu gering. "Da sollte nachgeschärft werden."

Die Unionsparteien stehen weitgehend geschlossen hinter der Ankündigung zur Forderung nach Abschaffung des Bürgergelds und dem Plan für eine Grundsicherung. "Die aktuellen Vorschläge des CDU-Bundesvorstandes wurden eng mit dem Sozialflügel der Partei abgestimmt und werden von uns mitgetragen", sagte der CDA-Vizevorsitzende Axel Knoerig der "Welt". "Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass man überprüft, wie viele Menschen mit psychischen Erkrankungen im Bürgergeld-System dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr zur Verfügung stehen und durch die anderen Sicherungssysteme wie die Grundsicherung für Erwerbsgeminderte fallen." Diese Gruppe sei nicht klein, er hätte zumindest einen Prüfauftrag erwartet, so Knoerig.


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