Lokführer mit Handy am Ohr gesehen

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Ein Lokführer mit Handy am Ohr. Doch ist das erlaubt? Foto: Werner Heise
Ein Lokführer mit Handy am Ohr. Doch ist das erlaubt? Foto: Werner Heise | Foto: Werner Heise



Region. Ein Lokführer, telefonierend mit Handy am Ohr. Auf der Regionalbahn-Strecke zwischen Braunschweig, Wolfenbüttel und Goslar kann man dies immer wieder beobachten. Doch welche Auswirkungen hat die Nutzung eines Mobiltelefons in Bezug auf die Sicherheit der Fahrgäste und ist das überhaupt zulässig?

Beim Zugunglück von Bad Aibling, bei dem im Februar zwei Regionalzüge frontal zusammenstießen und zwölf Menschen starben, soll der Fahrdienstleiter in der Leitstelle durch ein Handyspiel abgelenkt gewesen sein. Und im Jahr 2013, im spanischen Santiago de Compostela, soll gar der Lokführer aufgrund der Ablenkung durch sein Handy für 79 Todesopfer verantwortlich sein. Eine entsprechende Regelung, analog zur Straßenverkehrsordnung, die die direkte Nutzung von Mobiltelefonen durch den Fahrer untersagt, "gibt es im Schienenverkehr nicht", erklärt Anna Jäger, Kommunikation und Marketing, für die auf der Strecke Braunschweig-Goslar fahrenden erixx-Regionalzüge. Die Nutzung von Mobiltelefonen sei für dienstliche Zwecke sogar ausdrücklich erlaubt.

Fahrtauglichkeit wird überwacht


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Die erixx-Regionalbahn auf Durchfahrt in Schladen. Foto: Anke Donner)



"Es mag für den Fahrgast etwas ungewöhnlich erscheinen, aber Mobiltelefone sind für uns ein wichtiges Kommunikationsmittel, das wir insbesondere nutzen, um einen schnellen Austausch zwischen Betriebszentrale und Zugpersonal zu garantieren. So sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Zügen immer so gut wie möglich informiert. Davon profitieren auch unsere Fahrgäste", so Jäger. Sicherheitsbedenken gebe es laut erixx nicht: "Selbstverständlich erwarten wir von unseren Triebwagenführern die volle Konzentration auf ihre Aufgaben, zu denen aber eben auch der regelmäßige Austausch per Mobiltelefon gehört. Anders als PKWs im Straßenverkehr verkehren Züge schienengebunden (einen Verkehrsunfall, wie durch das Übersehen von anderen Verkehrsteilnehmern beim Abbiegen, kann es folglich nicht geben) und in einem (signal-)technisch gesicherten Abstand zu anderen Zügen. Außerdem gibt es verschiedene technische Sicherheitseinrichtungen in den Fahrzeugen, welche die Fahrtauglichkeit des Triebfahrzeugführers und dessen Verhalten z.B. an den Signalen überwachen. Ein Haltesignal kann nicht so einfach wie eine rote Ampel überfahren werden. Sollte dies tatsächlich einmal vorkommen, wird der Zug automatisch und per Zwangsbremsung gestoppt."

EBA: Hohes Sicherheitsniveau im Schienenpersonenverkehr


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Ein Personenwagon auf Schienen. Das Sicherheitsniveau im Schienenpersonenverkehr sei grundsätzlich hoch. Symbolfoto: Sina Rühland Foto: Sina Rühland



Zwischenfälle, die eventuell auf die Benutzung von Mobiltelefonen zurückzuführen sind habe es im Unternehmen erixx noch nie gegeben. Und auch das für die Eisenbahnaufsicht zuständige Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat keine Bedenken: "Das EBA überwacht stichprobenartig die Arbeit der Beschäftigten in Zügen und auf Stellwerken. Als Ergebnis dieser Aufsicht lässt sich konstatieren: Das Sicherheitsniveau im Schienenpersonenverkehr ist grundsätzlich hoch", teilt Pressesprecherin Heike Schmidt auf Anfrage von regionalHeute.de mit. Eine Häufung von Sicherheitsmängeln seien im Rahmen der Aufsicht nicht aufgefallen.


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