Masken wieder auf: Land verschärft Coronaregeln auch für Grundschulen

Ab dem morgigen Mittwoch verschärft die Landesregierung wieder die Coronaverordnung. Auch Grundschulen sind betroffen.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Region. In Niedersachsen gelten ab dem morgigen Mittwoch weitere Maßnahmen zum Schutz des Schul- und Kitabetriebes vor dem Coronavirus SARS-CoV-2. Unter anderem werden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht am Platz auf die Schuljahrgänge 1 und 2 ausgedehnt, mehrtägige Schulfahrten bis Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2022 untersagt und die 3G-Regeln für Schulbeschäftigte eingeführt, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne in einer Pressemitteilung erklärt.



Mit den neuen Maßnahmen soll vor allem wieder verhindert werden, dass die Schulen wieder geschlossen werden, so der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne: "Die Pandemie entwickelt sich äußerst dynamisch und geht zwangsläufig auch an den Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorbei. Hier haben wir auch aufgrund der bisher fehlenden Impfmöglichkeiten für die unter 12-Jährigen hohe Inzidenzen. Die allgemein schwierige Lage wirkt sich daher indirekt auch auf das System Schule aus. Wir verstärken den Schutzwall erneut, damit die Kinder und Jugendlichen weiterhin in die Schulen und Kitas gehen können. Präsenz sichern, Gesundheit schützen - das ist die aktuelle Aufgabe angesichts des derzeitigen Pandemiegeschehens. Mit dem heute vorgelegten Maßnahmenkatalog setzen wir wirksame Maßnahmen um, damit dies weiterhin gelingt. Landesweite Schul- und Kitaschließungen soll es weiterhin nicht geben."


Der Minister betont weiter, dass das Regelwerk angepasst werde, um einen Präsenzbetrieb an Schulen aufrechtzuerhalten. Zugleich warnt er aber, davor zu glauben, dass die Lage sich sofort bessere: "Damit einhergehen durchaus neue Verfahren, die sich erst einspielen müssen und eine weitere Herausforderung für die Schulen darstellen. Dafür gilt es Nachsicht aufzubringen. Kita und Schule sicherzustellen ist auch in der 4. Welle eine Herkulesaufgabe."


Folgende Maßnahmen gelten ab dem morgigen Mittwoch an den Niedersächsischen Schulen:

I. Mund-Nasen-Bedeckung auch für Klassen 1 und 2:

Auch für Schüler der ersten und zweiten Klassen gilt die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Kinder am Sitzplatz befinden. Weiterhin gilt, dass in den Schulgebäuden die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, aber während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht die Maske abgelegt werden kann. Das Land weist explizit darauf hin, dass alle zwanzig Minuten eine "Maskenpause" eingelegt werden müsse. Je jünger die Kinder, desto mehr Pausen seien vorzunehmen. Ansonsten gelten grundsätzlich weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften.

II. Testungen plus "ABIT":

Das Testkonzept - dreimal in der Schulwoche zu Hause - wird um den Baustein des "anlassbezogenen Intensivtestens" (ABIT) ergänzt. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe - auch vollständig Geimpfte und Genesene - fünf Schultage hintereinander. Diese Folge könne abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. Damit wird "Testen statt Quarantäne" zum Regelvorgehen. Schulische Kontaktpersonen der Infizierten müssen fortan nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden - Verschärfungen durch die Gesundheitsämter sind nach wie vor im Einzelfall möglich. Dieses Vorgehen sei mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.

III. 3G am Arbeitsplatz:

Für alle Beschäftigten gilt ab morgen am Arbeitsplatz 3G - das gesamte Schulpersonal muss nachweislich geimpft oder genesen oder getestet sein. Dieser Nachweis müsse dokumentiert werden, die Nachweispflicht ist im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt. Nicht geimpftes oder genesenes Personal müsse sich täglich testen. Zwei dieser Tests stelle der Arbeitgeber für Testungen in der Schule unter Aufsicht. Drei Tests pro Woche müssen vom Personal eigenverantwortlich gemacht werden, beispielsweise über Nachweise aus einem Testzentrum oder einer Apotheke.

Die Schulleitungen könnten zudem für die Kontrolle zuständige Personen benennen. Geimpfte und Getestete können sich freiwillig anlassbezogen testen, soweit die Kapazitäten in der Schule es zulassen. Das gelte auch für Kindertagesstätten und Kindergärten. Bei Abfragen und Kontrollen seien hier die Träger als Arbeitgeber in der Verantwortung.

IV. Klassenfahrten und Ausflüge:

Mehrtägige Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses ins In- und Ausland werden bis einschließlich zum 31. Januar 2022 untersagt. Bei eintägigen Fahrten und auch bei mehrtägigen Fahrten soll zudem eine kurzfristige Stornierungsfrist vorgesehen werden. Vor dem Beginn der Veranstaltung müssten die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.

V. Schulveranstaltungen:

Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich. Eltern, Großeltern und Geschwister müssten allerdings draußen bleiben. Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2G-Plus-Regel bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht sowie Einhaltung der Abstandsregeln.


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